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ProtectFinance by Ciavolino

Kompetenzzentrum Cyberversicherung

Wie eine Cyberversicherung vor den Folgen eines IT-Vorfalls schützt.

Ein Cybervorfall trifft Unternehmen dort, wo es weh tut – bei Daten, Produktion und Liquidität. Betroffen sind längst nicht nur Konzerne: Gerade kleinere Unternehmen ohne eigene IT-Abteilung geraten häufig ins Visier. Wir ordnen ein, welche Absicherung zu Ihrer Situation passt.

  • Auch mit externer IT-Betreuung sinnvoll
  • Eigen- und Drittschäden
  • Soforthilfe im Schadenfall
Analyse-Tool

Welche Auswirkungen kann ein Cybervorfall haben?

Ein IT-Sicherheitsvorfall verursacht Wiederherstellungskosten und oft einen Betriebsunterbrechungsschaden zugleich. Dieser Rechner dient ausschließlich der Veranschaulichung.

Angaben zur Berechnung
Jahresumsatz des Unternehmens2.000.000 €

Dient hier nur als Vergleichsgröße für die Einordnung des Schadens, nicht als Grundlage der Berechnung.

Geschätzte Wiederherstellungskosten (IT-Forensik, Datenwiederherstellung)40.000 €

Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherstellung und Systembereinigung nach einem Vorfall – eine grobe Schätzung genügt.

Dauer des Systemausfalls6 Tage

Die Zeit von der Entdeckung des Vorfalls bis zur vollständigen Wiederherstellung Ihrer Systeme.

Entgangener Ertrag pro Ausfalltag8.000 €

Der Umsatz oder Ertrag, der Ihnen entgeht, wenn Ihre Systeme einen Tag lang ausfallen – nicht die Wiederherstellungskosten selbst.

Selbstbehalt (optional)10 %

Der vertraglich vereinbarte Eigenanteil am Schaden – falls keine Selbstbeteiligung vereinbart ist, lassen Sie den Regler bei 0.

Betriebsunterbrechungsschaden

Betriebsunterbrechungsschaden: 48.000 €

Cyberversicherungen sehen für die Betriebsunterbrechung häufig eine vereinbarte Wartezeit vor, ab der die Ertragsausfall-Deckung erst greift – dieses Modell rechnet den vollen Zeitraum, ohne eine solche Wartezeit abzuziehen.

Wie wird dieser Wert berechnet?

Entgangener Ertrag pro Ausfalltag × Ausfalldauer – der Ertrag, der während des Systemausfalls entgeht.

Geschätzter Gesamtschaden

Geschätzter Gesamtschaden: 88.000 €

Wie wird dieser Wert berechnet?

Wiederherstellungskosten zzgl. Betriebsunterbrechungsschaden – der wirtschaftliche Gesamtschaden des Cybervorfalls in diesem Modell.

Eigenanteil (Selbstbehalt)

Eigenanteil (Selbstbehalt): 8.800 €

Wie wird dieser Wert berechnet?

Gesamtschaden × Selbstbehalt – der Anteil, den das Unternehmen im Modell selbst trägt.

Möglicher Versicherungsanteil

Möglicher Versicherungsanteil: 79.200 €

Wie wird dieser Wert berechnet?

Gesamtschaden abzüglich Eigenanteil – der Anteil, der im Modell durch eine passende Cyberversicherung abgedeckt sein könnte. Der tatsächliche Anteil hängt vom vereinbarten Deckungskonzept ab.

Fachliche Einordnung

Spürbare wirtschaftliche Auswirkung

Der geschätzte Gesamtschaden erreicht bei den aktuellen Angaben mit rund 88.000 € bereits einen spürbaren Anteil am Jahresumsatz. Wiederherstellungskosten und Betriebsunterbrechung würden sich in diesem Modell merklich auf das Ergebnis auswirken – ein Vorfall dieser Größenordnung betrifft nicht nur große Unternehmen.

Alle Werte dienen ausschließlich der Veranschaulichung und ersetzen keine individuelle Risikoanalyse.

Der Rechner ersetzt keine individuelle Analyse. Auch Betriebe ohne eigene IT-Abteilung sind über Kassensysteme, Kundendaten oder vernetzte Geräte betroffen. Die tatsächlichen Auswirkungen hängen unter anderem von Angriffsart, Datenmenge, IT-Sicherheitsniveau und dem vereinbarten Deckungskonzept ab.

Passt das zu Ihrer IT-Infrastruktur?

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Auf einen Blick

Warum Cyberrisiken jedes Unternehmen betreffen

Ein IT-Sicherheitsvorfall trifft nicht nur Großkonzerne. Was eine Cyberversicherung leistet, für wen sie sich eignet und in welchen Größenordnungen sich Schäden bewegen.

Was ist das?

Eine Cyberversicherung übernimmt finanzielle Folgen von IT-Sicherheitsvorfällen wie Angriffen, Datenverlust oder Systemausfällen und stellt im Ernstfall spezialisierte Hilfe bereit.

Für wen geeignet?

Für Unternehmen jeder Größe, die auf IT, Daten und vernetzte Prozesse angewiesen sind – vom Handwerksbetrieb bis zum industriellen Mittelstand.

Welche Risiken?

Abgesichert werden je nach Tarif etwa Ransomware, Datenschutzverletzungen, Betriebsunterbrechungen und Ansprüche geschädigter Dritter.

Typische Schadenhöhen

Cybervorfälle reichen von wenigen tausend Euro bis in den sechs- oder siebenstelligen Bereich – abhängig von Ausfalldauer, Datenmenge und Betroffenheit Dritter.

Das Risiko

Ein einzelner Cybervorfall kann Daten, Produktion und Liquidität gleichzeitig treffen – und trifft zunehmend auch kleine und mittlere Unternehmen.

Wie hoch die wirtschaftliche Auswirkung für Ihr Unternehmen wäre, lässt sich schon vorab grob einschätzen.

76 %der Unternehmen halten das Cyberrisiko für den Mittelstand für hoch – aber nur 34 % schätzen ihr eigenes Unternehmen ebenso gefährdet ein. Zwei von drei Betroffenen waren nach einem Angriff tagelang offline (Forsa-Umfrage im Auftrag des GDV, 2022).
Leistungen

Was ist versichert?

Der Leistungsumfang unterscheidet sich je nach Tarif. Sie müssen die folgenden Fachbegriffe nicht im Detail kennen – wir übersetzen Ihre IT-Situation in die passende Deckung. Typischerweise umfasst eine Cyberversicherung folgende Bausteine:

Eigenschäden – eigene Kosten zur Bewältigung des Vorfalls
Drittschäden – Ansprüche geschädigter Kunden und Partner
IT-Forensik – Analyse von Ursache, Umfang und Betroffenheit
Krisenmanagement – Kommunikation, Meldepflichten und Beratung
Wiederherstellung der Daten und Systeme
Betriebsunterbrechung – entgangener Ertrag während des Ausfalls
Erpressungskosten – soweit tarifabhängig eingeschlossen
Haftpflichtansprüche aus Datenschutzverletzungen

Allgemeine Orientierung ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Welche Bausteine eingeschlossen sind und in welcher Höhe geleistet wird, hängt vom gewählten Tarif, den Bedingungen des Versicherers und der individuellen Situation des Unternehmens ab.

Cyberrisiken

Häufige Cyberrisiken für Unternehmen

Diese Angriffs- und Schadensformen begegnen Unternehmen in der Praxis am häufigsten.

Ransomware

Schadsoftware verschlüsselt Systeme und Daten; für die Freigabe wird ein Lösegeld gefordert. Der Betrieb steht oft tagelang still.

Phishing

Gefälschte E-Mails oder Webseiten greifen Zugangsdaten ab und öffnen Angreifern die Tür ins Unternehmensnetz.

CEO-Fraud

Betrüger geben sich als Geschäftsleitung aus und veranlassen Mitarbeitende zu Überweisungen oder zur Herausgabe sensibler Daten.

Datenverlust

Durch Angriff, Fehlbedienung oder Defekt gehen Kunden-, Vertrags- oder Produktionsdaten verloren oder werden unbrauchbar.

Betriebsunterbrechung

Fallen zentrale Systeme aus, stehen Produktion, Auftragsabwicklung und Kommunikation still – mit unmittelbaren Umsatzeinbußen.

Hackerangriffe

Gezielte Angriffe auf Netzwerke und Anwendungen führen zu Manipulation, Diebstahl oder Zerstörung von Daten und Systemen.

Vorteile

Vorteile einer Cyberversicherung

Warum sich der Schutz für viele Unternehmen lohnt – über die reine Kostenübernahme hinaus.

Schnelle Soforthilfe

Im Ernstfall zählt jede Stunde: Notfallkontakt und eingespielte Abläufe verkürzen die Reaktionszeit.

Spezialisierte Dienstleister

Zugang zu Forensik, IT-Wiederherstellung und Rechtsberatung, die viele Unternehmen intern nicht vorhalten.

Finanzielle Absicherung

Kosten für Wiederherstellung, Betriebsunterbrechung und Drittansprüche belasten nicht allein die Liquidität.

Planbare Vorsorge

Ein kalkulierbarer Beitrag steht einem im Voraus schwer bezifferbaren Schadenrisiko gegenüber.

Besonderheiten

Leistungen, die im Ernstfall den Unterschied machen

Über die Grunddeckung hinaus lohnt sich ein Blick auf diese Besonderheiten und Erweiterungen – klicken Sie eine Karte an für Details.

Soforthilfe rund um die Uhr

Eine durchgehend erreichbare Notfallhotline vermittelt im Ernstfall unmittelbar spezialisierte Dienstleister – unabhängig von Wochentag oder Uhrzeit und ohne Bindung an einen bestimmten IT-Partner.

Übernahme der IT-Forensik-Kosten

Die Kosten für die technische Untersuchung von Ursache und Umfang eines Vorfalls werden je nach Konzept im vereinbarten Rahmen übernommen – eine Leistung, die viele Unternehmen intern nicht selbst vorhalten.

Übernahme der Datenrettungskosten

Auch die Wiederherstellung verschlüsselter oder beschädigter Daten aus Sicherungen oder mittels spezialisierter Rettungsverfahren ist je nach Konzept Bestandteil der Leistung.

Betriebsunterbrechung auch bei Cloud- oder Dienstleisterausfall

Manche Konzepte ersetzen entgangenen Ertrag nicht nur bei Ausfall der eigenen Systeme, sondern auch dann, wenn ein extern beauftragter Cloud- oder IT-Dienstleister durch einen Cybervorfall ausfällt.

Unterstützung bei Krisenkommunikation

Nach einem Vorfall stehen je nach Konzept spezialisierte Ansprechpartner für die Kommunikation mit Kunden, Öffentlichkeit und Behörden zur Verfügung, um Reputationsschäden zu begrenzen.

Vertrauensschaden / CEO-Fraud

Ein zusätzlicher Baustein kann Vermögensschäden abdecken, die durch vorgetäuschte Identitäten der Geschäftsleitung (CEO-Fraud) oder anderes Social Engineering entstehen.

E-Payment-Betrug

Manche Konzepte schließen Vermögensschäden durch betrügerisch manipulierte elektronische Zahlungsvorgänge zusätzlich ein.

Cyber-Erpressung / Ransomware-Lösegeld

Kosten im Zusammenhang mit einer Erpressungssituation können tarifabhängig eingeschlossen sein – die rechtliche Zulässigkeit einer Zahlung ist dabei stets gesondert zu prüfen.

Homeoffice- und mobile Endgeräte

Je nach Konzept sind auch im Homeoffice oder mobil genutzte Endgeräte mitversichert, sofern die vereinbarten IT-Sicherheitsanforderungen dort ebenfalls eingehalten werden.

Rückwärtsdeckung und Nachhaftung

Manche Konzepte erstrecken die Deckung auf vor Vertragsbeginn angelegte, aber erst später entdeckte Vorfälle sowie auf eine Nachmeldefrist nach Vertragsende – jeweils zeitlich begrenzt.

Nachteile

Was Sie ehrlich abwägen sollten

Kein Versicherungsschutz ist grenzenlos. Diese Punkte gehören zu einer vollständigen Einschätzung dazu.

Sublimits begrenzen einzelne Bausteine

Neben der Gesamtdeckungssumme sind einzelne Leistungen wie Erpressungskosten oder Krisenberatung oft zusätzlich über eigene, niedrigere Sublimits gedeckelt.

Wartezeit bei Betriebsunterbrechung

Der Ersatz entgangenen Ertrags beginnt nicht sofort mit dem Vorfall, sondern erst nach der vereinbarten Wartezeit – die ersten Tage eines Ausfalls trägt das Unternehmen selbst.

IT-Sicherheits-Obliegenheiten sind laufende Pflicht, nicht Empfehlung

Aktuelle Patches, Zwei-Faktor-Authentifizierung und regelmäßige Backups sind bei den meisten Tarifen Voraussetzung für den Versicherungsschutz – ein dauerhafter organisatorischer Aufwand.

Vorvertragliche Risikoprüfung wirkt fort

Falsche oder unvollständige Angaben zum IT-Sicherheitsniveau bei Vertragsabschluss können den Versicherungsschutz auch rückwirkend gefährden.

Bekannte, nicht geschlossene Lücken sind nicht gedeckt

Wird eine erkannte Sicherheitslücke trotz Kenntnis nicht geschlossen, kann der daraus entstehende Schaden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.

Bußgelder sind nicht generell versicherbar

Ob und in welchem Umfang behördlich verhängte Bußgelder mitversicherbar sind, hängt von der Rechtslage und dem Konzept ab – ein pauschaler Einschluss ist nicht der Regelfall.

Ausschlüsse & Voraussetzungen

Was Sie vorher wissen sollten

Ausschlüsse und Voraussetzungen für vollen Versicherungsschutz – neutral erklärt.

Vorsätzliche Pflichtverletzungen

Schäden, die durch vorsätzliches Fehlverhalten der Geschäftsleitung oder von Mitarbeitenden verursacht wurden, sind regelmäßig vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Bekannte, nicht geschlossene Sicherheitslücken

Wird eine Sicherheitslücke nachweislich erkannt, aber trotz Kenntnis nicht geschlossen, kann der hieraus entstehende Schaden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.

Nichteinhaltung von IT-Sicherheitsanforderungen

Fehlt eine vertraglich vorausgesetzte Mindestabsicherung – etwa eine Zwei-Faktor-Authentifizierung für Fernzugriffe –, kann dies den Versicherungsschutz gefährden.

Krieg und staatlich gelenkte Angriffe

Schäden durch kriegerische Handlungen oder eindeutig staatlich gelenkte Cyberangriffe sind in nahezu allen Konzepten ausgeschlossen.

Bestimmte Bußgelder

Ob und in welchem Umfang behördlich verhängte Bußgelder mitversicherbar sind, hängt von der jeweiligen Rechtslage und dem vereinbarten Konzept ab.

Sicherheitspatches binnen zwei Wochen

Sicherheitsrelevante Updates sollten binnen zwei Wochen nach Verfügbarkeit eingespielt werden – eine feste, im Unternehmen bekannte Frist erleichtert die Einhaltung und entspricht der in Risikofragebögen üblichen Vorgabe.

Zwei-Faktor-Authentifizierung für Fernzugriffe

Für den Zugriff von außen auf Unternehmenssysteme wird neben dem Passwort ein zweiter, unabhängiger Faktor vorausgesetzt.

Regelmäßige, unabhängig aufbewahrte Backups

Sicherungen sollten mindestens wöchentlich erfolgen und mindestens einen Monat räumlich beziehungsweise logisch getrennt vom Hauptnetz aufbewahrt werden.

Passwortrichtlinie und personalisierte Konten

Jeder Zugriff sollte über ein personalisiertes Benutzerkonto mit klaren Passwortvorgaben erfolgen – geteilte Sammelkonten erschweren die Nachvollziehbarkeit im Ernstfall.

Dokumentierte Notfallkontaktliste

Wer im Ernstfall wen informiert – intern wie extern –, sollte vorab schriftlich festgehalten und regelmäßig aktualisiert werden.

Häufige Irrtümer

Diese Annahmen führen im Schadenfall zu bösen Überraschungen

Verbreitete Fehlannahmen – und was tatsächlich gilt. Klicken Sie eine Karte an für Details.

Phishing-Mails nicht erkannt

Mitarbeitende öffnen gefälschte E-Mails oder Anhänge, ohne Absender und Kontext kritisch zu prüfen – häufigster Einstiegspunkt für einen Angriff.

CEO-Fraud ohne Rückruf-Verifikation

Eine vermeintlich von der Geschäftsleitung stammende Zahlungsanweisung wird ausgeführt, ohne sie über einen bekannten, unabhängigen Kanal zurückzurufen und zu bestätigen.

Backups nicht getrennt vom Hauptnetz

Sicherungen, die dauerhaft im gleichen Netzwerk verbleiben, werden bei einem Angriff häufig mitverschlüsselt und stehen zur Wiederherstellung nicht mehr zur Verfügung.

Mehrfach verwendete Passwörter

Wird dasselbe Passwort für mehrere Systeme genutzt, genügt ein einziger Datenabfluss, um weitere Konten zu kompromittieren.

Veraltete Software ohne Patches

Nicht aktualisierte Systeme mit bekannten Sicherheitslücken bleiben ein bevorzugtes Angriffsziel, solange sie ohne zusätzliche Isolierung im Netz betrieben werden.

Kein dokumentierter Notfallplan

Ohne festgelegte Zuständigkeiten und Meldewege verstreicht im Ernstfall wertvolle Zeit mit Organisation statt mit Schadenbegrenzung.

Vorfall zu spät gemeldet

Wird die vertraglich vereinbarte Meldefrist versäumt, kann dies den Versicherungsschutz gefährden – unabhängig von der Schwere des eigentlichen Vorfalls.

Erfüllt Ihr Unternehmen die üblichen Voraussetzungen?

Beratung anfragen
Schadenablauf

Vom Angriff bis zum Weiterbetrieb

Ein Cybervorfall folgt meist einem ähnlichen Muster – von der ersten Meldung bis zur Rückkehr in den Regelbetrieb.

  1. 01

    Cyberangriff

    Ein Vorfall wird bemerkt – etwa gesperrte Systeme, auffälliger Datenverkehr oder eine Lösegeldforderung.

    Je früher ein Vorfall erkannt wird, desto kleiner bleibt in der Regel der Schaden.

  2. 02

    Soforthilfe

    Über eine Notfallnummer werden erste Maßnahmen eingeleitet und spezialisierte Dienstleister eingebunden.

    Ein vorab festgelegter Notfallkontakt spart im Ernstfall wertvolle erste Stunden.

  3. 03

    IT-Forensik

    Fachleute untersuchen Ursache und Umfang, sichern Spuren und stoppen die weitere Ausbreitung.

    Unveränderte Systemzustände (nicht vorschnell neu aufsetzen) erleichtern die forensische Analyse.

  4. 04

    Schadenbegrenzung

    Betroffene Systeme werden isoliert, Meldepflichten geprüft und die Kommunikation gesteuert.

    Unkoordinierte eigene Kommunikation nach außen kann die spätere Regulierung erschweren.

  5. 05

    DSGVO-Meldepflicht prüfen

    Ist eine Datenschutzverletzung mit Risiko für Betroffene wahrscheinlich, muss sie binnen 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde und gegebenenfalls den betroffenen Personen gemeldet werden.

    Die 72-Stunden-Frist beginnt mit Kenntnis des Vorfalls – frühzeitige rechtliche Beratung hilft, sie einzuhalten.

  6. 06

    Wiederherstellung

    Daten und Systeme werden aus Sicherungen zurückgespielt und schrittweise wieder in Betrieb genommen.

    Getestete, aktuelle Backups entscheiden maßgeblich über die Dauer dieser Phase.

  7. 07

    Betriebsunterbrechung dokumentieren

    Ausfalldauer, betroffene Prozesse und entgangener Ertrag werden lückenlos erfasst und anhand der Buchhaltungsunterlagen der Vormonate belegt.

    Eine durchgehende Dokumentation ab dem ersten Tag beschleunigt die spätere Regulierung erheblich.

  8. 08

    Weiterbetrieb

    Der reguläre Betrieb läuft wieder an; Erkenntnisse fließen in verbesserte Schutzmaßnahmen ein.

    Eine Nachbetrachtung des Vorfalls senkt das Risiko eines vergleichbaren Wiederholungsfalls.

Expertenwissen

Vier Tipps aus der Beratungspraxis

Worauf es bei Auswahl und Nutzung einer Cyberversicherung wirklich ankommt.

Deckungssumme am Risiko ausrichten

Die Höhe der Absicherung sollte sich an Umsatz, Datenmenge und Ausfallfolgen orientieren – nicht am günstigsten Beitrag.

Betriebsunterbrechung mitdenken

Oft ist nicht der Angriff selbst, sondern der Produktionsstillstand der größte Kostenblock. Prüfen Sie Haftzeit und Wartezeit.

Obliegenheiten ernst nehmen

Backups, Updates und Zugriffsrechte sind häufig Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Wer sie vernachlässigt, riskiert Leistungskürzungen.

Meldewege vorab festlegen

Wer im Ernstfall wen informiert, sollte vor dem Schadenfall geklärt sein – das spart im Krisenmoment wertvolle Zeit.

Häufige Fehler

Diese Fehler sollten Sie vermeiden

Typische Versäumnisse, die im Schadenfall teuer werden oder den Versicherungsschutz gefährden.

Cyberrisiken als reines IT-Thema betrachten und die Geschäftsleitung außen vor lassen.
Die Deckungssumme zu niedrig ansetzen und die Kosten einer längeren Betriebsunterbrechung unterschätzen.
Vertragliche Obliegenheiten wie regelmäßige Backups oder Updates nicht einhalten.
Nur Eigenschäden absichern und Haftpflichtansprüche geschädigter Dritter vergessen.
Keinen Notfallplan haben und im Schadenfall wertvolle Stunden mit Organisation verlieren.
Tarife allein über den Preis vergleichen, ohne Leistungsumfang und Ausschlüsse zu prüfen.
Glossar

Fachbegriffe der Cyberversicherung

Die wichtigsten Begriffe rund um Deckung, Meldepflichten und Schadenregulierung – neutral und verständlich erklärt.

22 Begriffe

Eigenschaden

Kosten, die dem versicherten Unternehmen selbst durch den Cybervorfall entstehen – z. B. IT-Forensik, Datenwiederherstellung oder Betriebsunterbrechung.

Drittschaden

auch: Haftpflichtanspruch

Ansprüche geschädigter Dritter (z. B. Kunden oder Partner), deren Daten oder Systeme durch den Vorfall betroffen waren.

Sublimit

Eine Deckungsobergrenze innerhalb der Gesamtdeckungssumme für einen bestimmten Leistungsbaustein, z. B. Erpressungskosten oder Krisenberatung.

Wartezeit (Betriebsunterbrechung)

Der Zeitraum nach Eintritt der Betriebsunterbrechung, ab dem der Versicherer den Ertragsausfall zu ersetzen beginnt.

Haftzeit (Betriebsunterbrechung)

Der maximale Zeitraum, für den der Versicherer den Ertragsausfall nach einer Betriebsunterbrechung ersetzt.

Jahreshöchstentschädigung

Die maximale Entschädigungssumme, die ein Versicherer für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres zusammen leistet.

Meldepflicht

auch: DSGVO-Meldepflicht

Die gesetzliche und/oder vertragliche Pflicht, einen Datenschutzvorfall innerhalb einer festgelegten Frist der Aufsichtsbehörde und ggf. dem Versicherer zu melden.

Obliegenheit

Eine vertraglich vereinbarte Pflicht des Versicherungsnehmers (z. B. regelmäßige Backups, aktuelle Software), deren Verletzung den Versicherungsschutz gefährden kann.

Erpressungskosten

Kosten im Zusammenhang mit einer Erpressungssituation (z. B. Ransomware-Forderung) – tarifabhängig eingeschlossen oder ausgeschlossen.

IT-Forensik

Die technische Untersuchung eines IT-Sicherheitsvorfalls zur Klärung von Ursache, Umfang und Betroffenheit – Grundlage für Schadenbegrenzung und Regulierung.

Rückwirkende Deckung

auch: Rückwirkungszeitraum

Deckung für Vorfälle, deren Ursache vor Vertragsbeginn gesetzt wurde, die aber erst während der Vertragslaufzeit entdeckt werden – tarifabhängig zeitlich begrenzt.

Nachhaftung

auch: Nachmeldefrist

Ein Zeitraum nach Vertragsende, in dem noch während der Laufzeit verursachte, aber erst danach entdeckte Schäden gemeldet werden können.

Betriebsunterbrechung (Cyber-BU)

Der durch einen Cybervorfall verursachte, entgangene Ertrag während des IT-bedingten Stillstands – ersetzt wird typischerweise die Differenz zum Ertrag bei ungestörtem Betrieb.

Selbstbehalt

auch: Eigenanteil

Der vertraglich vereinbarte Betrag, den das versicherte Unternehmen bei jedem Schadenfall selbst trägt, bevor die Versicherung leistet.

Social Engineering

Angriffsmethode, bei der Mitarbeitende gezielt getäuscht werden – etwa durch gefälschte Identitäten oder vorgetäuschte Dringlichkeit –, um Zugangsdaten oder Zahlungen zu erschleichen.

Penetrationstest

auch: Pen-Test

Eine simulierte, kontrollierte Angriffsprüfung der eigenen IT-Systeme zur Aufdeckung von Sicherheitslücken – wird von manchen Versicherern als Nachweis für die Risikoprüfung anerkannt.

Incident-Response-Plan

Ein dokumentierter Ablaufplan, der festlegt, wer im Ernstfall welche Schritte einleitet – von der ersten Meldung bis zur Wiederherstellung. Häufig Voraussetzung für einen reibungslosen Schadenverlauf.

CEO-Fraud

auch: Fake President Fraud, Chef-Masche

Betrugsmasche, bei der sich Angreifer per E-Mail oder Telefon als Geschäftsführung ausgeben, um Mitarbeitende zu kurzfristigen Überweisungen oder zur Herausgabe vertraulicher Informationen zu bewegen.

Datenrettung

Die technische Wiederherstellung verschlüsselter, gelöschter oder beschädigter Daten aus Sicherungen oder mittels spezialisierter Wiederherstellungsverfahren nach einem Cybervorfall.

Homeoffice-Risiko

Das erhöhte Angriffsrisiko durch private oder mobile Endgeräte und Heimnetzwerke, die häufig ein niedrigeres Sicherheitsniveau aufweisen als die zentrale Unternehmens-IT.

Cloud-Ausfallrisiko

Das Risiko einer Betriebsunterbrechung durch den Ausfall eines externen Cloud- oder IT-Dienstleisters, auf dessen Systeme das eigene Unternehmen angewiesen ist – unabhängig davon, ob die eigenen Systeme selbst betroffen sind.

Krisenplan

auch: Notfallplan

Ein unternehmensweit abgestimmtes Konzept, das regelt, wer im Krisenfall welche Entscheidungen trifft und wie intern wie extern kommuniziert wird – breiter angelegt als der rein technische Incident-Response-Plan, der die einzelnen Bearbeitungsschritte im Schadenfall beschreibt.

Praxisbeispiele

Cyberversicherung in der Praxis

Typische Situationen aus dem Unternehmensalltag – und wie eine Cyberversicherung dabei unterstützt.

Maschinenbau, ca. 80 Mitarbeitende

Ransomware legt die Produktion lahm

Ausgangslage

Ransomware verschlüsselt über Nacht zentrale Server. Fertigung, Auftragsabwicklung und E-Mail stehen still.

Lösung

Über den Notfallkontakt werden noch am selben Tag Forensik und IT-Wiederherstellung eingebunden, Sicherungen geprüft und die Kommunikation mit Kunden gesteuert.

Nutzen

Der Produktionsausfall blieb auf sechs Arbeitstage begrenzt; Wiederherstellungskosten und entgangener Ertrag waren über die Cyberversicherung abgesichert.

Großhandel, ca. 25 Mitarbeitende

CEO-Fraud verursacht eine Fehlüberweisung

Ausgangslage

Eine gefälschte E-Mail im Namen der Geschäftsführung veranlasst die Buchhaltung zu einer kurzfristigen Auslandsüberweisung.

Lösung

Nach Entdeckung wird der Vorfall gemeldet, die Bank informiert und rechtliche Beratung zur Rückabwicklung eingebunden.

Nutzen

Ein Teil des entstandenen Vermögensschadens sowie die Kosten der rechtlichen Beratung waren tarifabhängig eingeschlossen.

IT-Dienstleister, ca. 15 Mitarbeitende

Datenschutzverletzung nach Fehlkonfiguration

Ausgangslage

Eine fehlerhaft konfigurierte Cloud-Freigabe macht Kundendaten für einen begrenzten Zeitraum ungeschützt zugänglich.

Lösung

IT-Forensik dokumentiert Umfang und Dauer der Offenlegung, Meldepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde werden fristgerecht geprüft und erfüllt.

Nutzen

Die Kosten für Forensik, Meldeprozess und Kommunikation mit betroffenen Kunden waren abgesichert – der Reputationsschaden blieb durch die schnelle, transparente Kommunikation begrenzt.

Handwerksbetrieb, ca. 12 Mitarbeitende

Phishing-Angriff missbraucht gestohlene Zugangsdaten

Ausgangslage

Eine gefälschte E-Mail im Namen eines bekannten Lieferanten erbeutet die Zugangsdaten des E-Mail-Postfachs. Angreifer verschicken darüber gefälschte Rechnungen an Kunden des Betriebs.

Lösung

Der Zugriff wird umgehend gesperrt, betroffene Kunden werden aktiv über die gefälschten Rechnungen informiert, IT-Forensik prüft den Umfang des unbefugten Zugriffs.

Nutzen

Kein Kunde zahlte auf eine gefälschte Rechnung; die Kosten für Forensik und Kundenkommunikation waren über die Cyberversicherung abgesichert.

Steuerberatungskanzlei, ca. 20 Mitarbeitende

Meldepflicht nach Diebstahl eines Firmen-Laptops

Ausgangslage

Ein unverschlüsselter Laptop mit Mandantendaten wird aus einem Firmenfahrzeug entwendet. Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht gegenüber der Datenschutz-Aufsichtsbehörde.

Lösung

Die Krisenberatung der Cyberversicherung unterstützt bei der fristgerechten Meldung, der Risikoeinschätzung für die betroffenen Mandanten und der erforderlichen Kommunikation.

Nutzen

Die Meldefrist wurde eingehalten, die Beratungskosten waren abgesichert – ein Bußgeld wegen verspäteter Meldung blieb aus.

Arztpraxis, ca. 10 Mitarbeitende

Schadsoftware entwendet Patientendaten

Ausgangslage

Über eine E-Mail mit infiziertem Anhang gelangt Schadsoftware ins Praxisnetzwerk und liest Patientendaten aus, bevor der Zugriff bemerkt wird.

Lösung

IT-Forensik grenzt Umfang und betroffene Datensätze ein, die Meldung an die Aufsichtsbehörde sowie die Information der betroffenen Patienten werden fachlich begleitet.

Nutzen

Die Kosten für Forensik, Meldeprozess und Patientenkommunikation lagen in einem vergleichbaren Beispielfall bei rund 20.000 € – ein Betrag, den viele kleinere Praxen ohne Absicherung allein tragen müssten.

Einzelhandel, ca. 30 Mitarbeitende

Kassensystem und Onlineshop fallen zur Hauptsaison aus

Ausgangslage

Ein Angriff auf die IT-Infrastruktur legt gleichzeitig die Kassensysteme in den Filialen und den Onlineshop lahm – mitten in der umsatzstärksten Woche des Jahres.

Lösung

Wiederherstellungs-Dienstleister priorisieren zunächst die Kassensysteme, danach den Onlineshop; der entgangene Ertrag der Ausfalltage wird dokumentiert.

Nutzen

Wiederherstellungskosten und ein Teil des Umsatzausfalls waren im Rahmen der vereinbarten Betriebsunterbrechungsdeckung abgesichert – in einem vergleichbaren Beispielfall lag der Umsatzausfall bei rund 200.000 € nach 48 Stunden Ausfallzeit.

Dienstleistungsunternehmen, ca. 18 Mitarbeitende

Phishing-Angriff über einen privaten Homeoffice-Zugang

Ausgangslage

Eine Mitarbeiterin öffnet im Homeoffice auf ihrem privaten Notebook eine gefälschte E-Mail; die Schadsoftware nutzt den bestehenden Fernzugriff, um sich Zugang zum Unternehmensnetz zu verschaffen.

Lösung

Der Fernzugriff wird umgehend gesperrt, IT-Forensik grenzt das betroffene Segment ein und prüft, ob weitere Systeme kompromittiert wurden.

Nutzen

Die Ausbreitung blieb auf das einzelne Endgerät begrenzt; Forensik- und Wiederherstellungskosten waren abgesichert.

Onlinehändler, ca. 22 Mitarbeitende

Betriebsunterbrechung durch Ausfall eines Cloud-Dienstleisters

Ausgangslage

Ein von einem externen Cloud-Anbieter betriebenes Warenwirtschaftssystem fällt durch einen Cyberangriff auf den Dienstleister mehrere Tage aus, obwohl die eigenen Systeme nicht betroffen sind.

Lösung

Der Ausfall wird als Cyber-Betriebsunterbrechung gemeldet, der entgangene Ertrag anhand vergleichbarer Vorwochen dokumentiert.

Nutzen

Der Ertragsausfall während der Ausfallzeit des Dienstleisters war tarifabhängig über die Cyber-Betriebsunterbrechungsdeckung abgesichert.

Produktionsunternehmen, ca. 40 Mitarbeitende

CEO-Fraud-Versuch rechtzeitig erkannt

Ausgangslage

Eine täuschend echt wirkende E-Mail im Namen der Geschäftsführung fordert die Buchhaltung zu einer eiligen, vertraulichen Auslandsüberweisung auf.

Lösung

Die Mitarbeiterin verifiziert die Anweisung über den bekannten Rückruf-Kontakt der Geschäftsführung und erkennt die Fälschung, bevor eine Zahlung ausgelöst wird.

Nutzen

Es entstand kein Vermögensschaden; der Vorfall wurde zum Anlass genommen, die Rückruf-Verifikation für Zahlungsanweisungen im gesamten Team zu schulen.

Schadenfälle

So läuft eine Schadenregulierung ab

Wie eine Inanspruchnahme abläuft – und worauf es ankommt, damit die Cyberversicherung reibungslos funktioniert.

Regulierung nach Betriebsunterbrechung

Nach einem Ransomware-Vorfall meldet ein Unternehmen den Schaden fristgerecht über die vertraglich vorgesehene Notfallnummer.

IT-Forensik dokumentiert Ursache und Ausfalldauer, die Wiederherstellungskosten werden belegt und der entgangene Ertrag anhand der Buchhaltungsunterlagen der Vormonate ermittelt.

Wiederherstellungskosten und Betriebsunterbrechungsschaden werden im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme und Haftzeit reguliert, abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts.

Das zeigt der Fall: Eine lückenlose Dokumentation von Ausfalldauer und Ertragsentwicklung beschleunigt die Regulierung spürbar.

Regulierung eines Drittschadens

Kundendaten werden durch einen Hackerangriff entwendet; mehrere betroffene Kunden melden Ansprüche wegen der Datenschutzverletzung an.

Der Versicherer prüft die gemeldeten Ansprüche, klärt die Haftungsfrage und übernimmt die Kommunikation mit den Anspruchstellern im Rahmen der vereinbarten Drittschadendeckung.

Berechtigte Ansprüche werden reguliert, unberechtigte Forderungen werden abgewehrt – beides im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs.

Das zeigt der Fall: Wer Drittschäden nicht mitversichert, trägt Haftpflichtansprüche geschädigter Kunden vollständig selbst.

Ransomware-Angriff mit mehrwöchiger Betriebsunterbrechung

Ein Verschlüsselungstrojaner legt gleichzeitig die Systeme an zwei Standorten eines Unternehmens lahm; auch ein Teil der Sicherungen ist betroffen, da sie nicht ausreichend vom Hauptnetz getrennt waren.

Neben IT-Forensik und Wiederherstellung wird geprüft, ob eine Zahlungsforderung überhaupt rechtlich zulässig wäre; parallel dokumentiert das Unternehmen den Produktionsausfall an beiden Standorten getrennt nach Zeiträumen.

Wiederherstellungskosten und der dokumentierte Betriebsunterbrechungsschaden werden im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme und Haftzeit reguliert; die getrennte Standortdokumentation beschleunigt die Prüfung.

Das zeigt der Fall: Räumlich und logisch getrennte Backups verkürzen die Wiederherstellungszeit erheblich – vermischte oder mitverschlüsselte Sicherungen verlängern den Ausfall spürbar.

Angriff über den Fernwartungszugang eines Zulieferers

Ein Angreifer nutzt die kompromittierten Zugangsdaten eines externen Wartungsdienstleisters, um sich über dessen bestehenden Fernwartungszugang Zugriff auf das Unternehmensnetz zu verschaffen.

IT-Forensik rekonstruiert den Zugriffsweg über den Drittanbieter, das betroffene Segment wird isoliert und die Zugriffsrechte des Dienstleisters werden bis zur Klärung vollständig gesperrt.

Die Kosten für Forensik, Absicherung und Wiederherstellung werden reguliert; die Haftungsfrage zwischen Unternehmen und Drittanbieter wird gesondert und außerhalb der Cyberversicherung geklärt.

Das zeigt der Fall: Auch Zugänge externer Dienstleister gehören ins eigene Sicherheitskonzept – regelmäßige Prüfung und Begrenzung von Fremdzugriffen senken dieses Risiko erheblich.

Verallgemeinerte, anonymisierte Beispiele ohne verbindliche Deckungs- oder Regulierungszusage. Der tatsächliche Ablauf richtet sich nach den vereinbarten Bedingungen.

Vergleichskriterien

Worauf es beim Vergleich ankommt

Diese Kriterien helfen, Cyberversicherungs-Tarife sachlich einzuordnen – unabhängig vom einzelnen Versicherer.

Eigen- und Drittschäden

Manche Tarife decken vor allem eigene Kosten ab, andere schließen Haftpflichtansprüche geschädigter Dritter ausdrücklich ein – ein zentraler Unterschied im Leistungsumfang.

Deckungssumme und Sublimits

Neben der Gesamtdeckungssumme begrenzen viele Tarife einzelne Bausteine (z. B. Erpressungskosten oder Krisenberatung) zusätzlich über eigene Sublimits.

Wartezeit und Haftzeit bei Betriebsunterbrechung

Die Wartezeit (bis der BU-Schutz greift) und die Haftzeit (wie lange der Ertragsausfall ersetzt wird) unterscheiden sich zwischen Tarifen deutlich und entscheiden über die tatsächliche Absicherung eines längeren Ausfalls.

Meldepflichten und Fristen

Ein Vorfall muss meist innerhalb einer festen Frist gemeldet werden. Wird diese versäumt, kann der Versicherungsschutz gefährdet sein – die genaue Frist steht in den Bedingungen.

IT-Sicherheits-Obliegenheiten

Backups, aktuelle Software und geregelte Zugriffsrechte sind bei den meisten Tarifen Voraussetzung für den Versicherungsschutz – nicht nur Empfehlung.

Vorvertragliche Risikoprüfung

Vor Vertragsabschluss stellen Versicherer Fragen zum bestehenden IT-Sicherheitsniveau. Falsche oder unvollständige Angaben können den Versicherungsschutz nachträglich gefährden.

Rückwirkende Deckung und Nachhaftung

Manche Tarife decken auch Vorfälle ab, die vor Vertragsbeginn begannen, aber erst später entdeckt wurden – oder bieten nach Vertragsende eine Nachmeldefrist für laufende Schäden.

Ausschlüsse

Kriegsklauseln, großflächige Infrastrukturausfälle oder vorsätzliches Handeln von Innentätern sind je nach Tarif unterschiedlich – teils vollständig, teils nur eingeschränkt – ausgeschlossen.

Soforthilfe-Netzwerk im Schadenfall

Umfang und Erreichbarkeit der eingebundenen Dienstleister – IT-Forensik, Wiederherstellung, Rechtsberatung, Krisenkommunikation – entscheiden im Ernstfall über die Reaktionsgeschwindigkeit.

Branchenlösungen

Cyberversicherung nach Branche

Jede Branche hat eigene digitale Risiken. Diese Übersicht zeigt typische Risiken und passende Deckungsbausteine.

Handwerk

Auftrags- und Kundendaten auf wenigen Endgeräten, oft ohne dedizierte IT-Abteilung.

Relevante Bausteine

  • Datenwiederherstellung
  • IT-Forensik
  • Betriebsunterbrechung

Industrie

Vernetzte Produktionssteuerung – ein Ausfall trifft direkt Fertigung und Lieferfähigkeit.

Relevante Bausteine

  • Betriebsunterbrechung
  • IT-Wiederherstellung
  • Krisenmanagement

Handel

Kassensysteme, Zahlungsdaten und Onlineshops sind attraktive Angriffsziele.

Relevante Bausteine

  • Datenschutzverletzung
  • Drittschäden
  • Betriebsunterbrechung

Dienstleister

Zugriff auf sensible Kundendaten und -systeme erhöht das Haftungsrisiko gegenüber Dritten.

Relevante Bausteine

  • Drittschäden
  • Krisenmanagement
  • IT-Forensik

IT-Unternehmen

Als Auftragsverarbeiter für Kunden haften IT-Dienstleister oft auch für deren Datenschutzverletzungen.

Relevante Bausteine

  • Drittschäden
  • Datenwiederherstellung
  • Krisenmanagement

Gesundheitswesen

Besonders sensible Patientendaten und strenge Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen.

Relevante Bausteine

  • Datenschutzverletzung
  • Krisenmanagement
  • Betriebsunterbrechung

Kanzleien

Mandantendaten unterliegen besonderen Vertraulichkeitspflichten – ein Datenabfluss trifft unmittelbar die Reputation.

Relevante Bausteine

  • Datenschutzverletzung
  • Drittschäden
  • IT-Forensik

Produktion

Steuerungssysteme und Maschinendaten sind zunehmend vernetzt und damit angreifbar.

Relevante Bausteine

  • Betriebsunterbrechung
  • IT-Wiederherstellung
  • IT-Forensik
Checklisten

Checklisten für die Praxis

Zum Durcharbeiten und Vorbereiten – die wichtigsten Punkte auf einen Blick.

IT-Sicherheit vor Vertragsabschluss

Diese Grundvoraussetzungen erwarten die meisten Versicherer – und sie lohnen sich unabhängig vom Versicherungsschutz.

  • Regelmäßige, getestete Backups (idealerweise räumlich getrennt vom Produktivsystem)
  • Aktuelle Software und zeitnahes Einspielen sicherheitsrelevanter Updates
  • Geregelte Zugriffsrechte – nur notwendige Berechtigungen je Mitarbeitendem
  • Mehrfaktor-Authentifizierung für kritische Systeme und Fernzugriffe
  • Dokumentierter Notfallplan mit klaren Zuständigkeiten

Im Ernstfall: die ersten Schritte

Wenn ein Vorfall erkannt wird, zählt jede Stunde.

  • Betroffene Systeme umgehend vom Netzwerk trennen, ohne sie auszuschalten
  • Notfallnummer des Versicherers/IT-Dienstleisters kontaktieren
  • Keine eigenständige Lösegeldzahlung ohne rechtliche Beratung
  • Meldepflichten (z. B. gegenüber Aufsichtsbehörden) zeitnah prüfen
  • Kommunikation mit Kunden und Partnern zentral steuern, keine unabgestimmten Aussagen

Benötigte Unterlagen für den Abschluss

Kern des Antragsprozesses ist ein Risikofragebogen – diese Angaben und Nachweise sollten vorbereitet sein.

  • Ausgefüllter Risikofragebogen des Versicherers zu Unternehmensgröße und IT-Infrastruktur
  • Angaben zu umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen, z. B. Zugriffskontrollen und Verschlüsselung
  • Angaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten
  • Beschreibung der Backup- und Wiederherstellungsstrategie
  • Übersicht bereits eingetretener IT-Sicherheitsvorfälle der letzten Jahre
  • Je nach Unternehmensgröße und Deckungssumme: IT-Sicherheitskonzept oder Auditergebnisse als ergänzender Nachweis
Downloads

Wissen zum Mitnehmen

Kompakte Materialien zum Nachschlagen und Vorbereiten.

PDF

Leitfaden: IT-Sicherheit vor Vertragsabschluss

Die Checkliste dieser Seite als kompaktes Dokument zum Ausdrucken und Durcharbeiten im Team.

In Vorbereitung
PDF

Vorlage: Notfallplan für den Cyberschadenfall

Eine Vorlage, um Meldewege, Zuständigkeiten und Sofortmaßnahmen vorab im Unternehmen festzulegen.

In Vorbereitung
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Checkliste: Benötigte Unterlagen für den Abschluss

Alle Angaben und Nachweise für den Risikofragebogen auf einen Blick.

In Vorbereitung
Franko Ciavolino, persönlicher Ansprechpartner von ProtectFinance, im Gespräch

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner für die Cyberabsicherung.

Ein fester Ansprechpartner nimmt Ihre IT-Risiken auf und begleitet das Konzept – von der Analyse bis in den Schadenfall.

Franko Ciavolino

ProtectFinance – eine Marke der Württembergischen Versicherungsagentur Franko Ciavolino

Registriert nach § 34d GewO

Versicherungsfachmann (BWV) · Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK)

Wilhelmstraße 30, 73433 AalenMo, Di, Do: 08:30–12:00 & 14:00–17:30 UhrMi, Fr: 08:30–12:00 UhrTermine auch nach Vereinbarung
FAQ

Häufige Fragen zur Cyberversicherung

Kompakte, neutrale Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Cyberversicherung.

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