Einkommensabsicherung
Was bleibt, wenn Ihr Einkommen plötzlich ausfällt?
Berechnen Sie in wenigen Schritten, welche monatliche Versorgungslücke bei längerer Krankheit oder Berufsunfähigkeit entstehen könnte.
- Unverbindliche Modellrechnung
- Keine Gesundheitsfragen
- Keine Tarifberechnung
Schnellcheck: Ihre Versorgungslücke
Ihre monatliche Differenz
Monatliche Versorgungslücke: 2.200 €
AnalyseErmitteln Sie in wenigen Schritten Ihre individuelle Versorgungslücke.
Die Lücke
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ersetzt selten das bisherige Nettoeinkommen.
Anhand Ihrer eigenen Angaben aus dem Schnellcheck oben – als Grundlage für ein Beratungsgespräch, nicht als Angebot.
Basierend auf Ihren Angaben im Schnellcheck oben (3.000 € Nettoeinkommen, 800 € angenommene Rente) — dort jederzeit anpassbar.
Das Wichtigste in Kürze
Was die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, für wen sie sich eignet und warum die gesetzliche Absicherung allein oft nicht ausreicht.
Was ist das?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann.
Für wen geeignet?
Für nahezu jeden Erwerbstätigen – vom Berufseinsteiger über Angestellte und Handwerker bis zu Selbstständigen, deren Einkommen an der eigenen Arbeitskraft hängt.
Was wird geleistet?
Im anerkannten Leistungsfall die vereinbarte BU-Rente sowie die Befreiung von der weiteren Beitragspflicht, solange die Berufsunfähigkeit besteht.
Warum wichtig?
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente fällt in der Praxis häufig deutlich niedriger aus als das bisherige Einkommen – oft bleibt eine spürbare Versorgungslücke.
Wie hoch wäre Ihre Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit?
Nettoeinkommen, laufende Fixkosten und eine angenommene gesetzliche Erwerbsminderungsrente ergeben eine erste, nachvollziehbare Einschätzung Ihrer monatlichen und langfristigen Versorgungslücke.
Versorgungslücke pro Monat
Versorgungslücke pro Monat: 2.200 €
Wie wird dieser Wert berechnet?
Nettoeinkommen abzüglich der angenommenen Erwerbsminderungsrente – der monatliche Betrag, der bei Berufsunfähigkeit rechnerisch fehlen würde.
Empfohlene BU-Rente (Anhaltspunkt)
Empfohlene BU-Rente (Anhaltspunkt): 2.200 €
Wie wird dieser Wert berechnet?
Versorgungslücke pro Monat, aufgerundet auf die nächsten 50 € – ein praktischer Anhaltspunkt für die Rentenhöhe, die Sie bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ansetzen könnten. Keine Tarifempfehlung, sondern eine grobe Orientierung auf Basis Ihrer Angaben.
Versorgungslücke pro Jahr
Versorgungslücke pro Jahr: 26.400 €
Wie wird dieser Wert berechnet?
Versorgungslücke pro Monat × 12.
Versorgungslücke bis zum Renteneintritt
Versorgungslücke bis zum Renteneintritt: 528.000 €
Wie wird dieser Wert berechnet?
Versorgungslücke pro Jahr × Zeitraum bis zur geplanten Rente – vereinfachte lineare Hochrechnung ohne Verzinsung oder Inflation.
Anteil des wegfallenden Einkommens
Anteil des wegfallenden Einkommens: 73 %
Wie wird dieser Wert berechnet?
Versorgungslücke pro Monat ÷ Nettoeinkommen – wie viel Prozent Ihres aktuellen Einkommens bei Berufsunfähigkeit rechnerisch fehlen würden.
Ungedeckte monatliche Fixkosten
Ungedeckte monatliche Fixkosten: 1.000 €
Wie wird dieser Wert berechnet?
Laufende Fixkosten abzüglich der angenommenen Erwerbsminderungsrente – reicht die Rente nicht einmal für Miete, Kredite und Lebenshaltung, bleibt dieser Betrag als Lücke.
Fachliche Einordnung
Erhebliche Versorgungslücke
Bei einer Berufsunfähigkeit fehlten Ihnen nach dieser Modellrechnung voraussichtlich 2.200 € monatlich. Bis zum geplanten Renteneintritt entspricht das einer möglichen Versorgungslücke von rund 528.000 €. Eine Lücke dieser Größenordnung lässt sich in den meisten Fällen nicht aus laufendem Einkommen oder Rücklagen auffangen.
Beispielrechnung zur Veranschaulichung der Versorgungslücke – keine Beitrags-, Angebots- oder Annahmezusage.
Die angenommene Erwerbsminderungsrente ist ein bewusst einstellbarer Beispielwert – die tatsächliche Höhe hängt von Ihrer individuellen Beitragshistorie ab und liegt in der Praxis häufig niedriger; viele Berufseinsteiger, Studierende und Selbstständige haben zudem keinen Anspruch. Eine Beitragsschätzung für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist ohne Gesundheitsprüfung nicht seriös möglich und wird hier bewusst nicht angeboten.
Bei dieser monatlichen Lücke von 2.200 € fehlt Ihnen rechnerisch bereits nach rund 1,4 Monaten ein komplettes Monatsgehalt Ihres heutigen Nettoeinkommens.
Passt das zu Ihrer Situation?
Was eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet
Der genaue Umfang unterscheidet sich je nach Tarif. Typischerweise umfasst eine hochwertige Berufsunfähigkeitsversicherung folgende Bausteine:
Monatliche BU-Rente in vereinbarter Höhe während der anerkannten Berufsunfähigkeit
Befreiung von der weiteren Beitragspflicht für die Dauer der Leistung
Verzicht auf abstrakte Verweisung – Absicherung der konkret ausgeübten Tätigkeit
Nachversicherungsgarantie zur Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung
Dynamik zum Erhalt der Kaufkraft der vereinbarten BU-Rente
Umorganisationsrecht für Selbstständige vor einer möglichen Verweisung
Allgemeine Orientierung ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Welche Bausteine eingeschlossen sind und in welcher Höhe geleistet wird, hängt vom gewählten Tarif, den Bedingungen des Versicherers und der individuellen Situation ab.
Teurer, als Sie denken?
Der Beitrag hängt stark von Alter, Gesundheit und Beruf ab und liegt in der Praxis häufig niedriger, als man beim ersten Gedanken an das Thema annimmt. Eine verlässliche Einschätzung ergibt sich erst anhand Ihrer individuellen Situation.
Gesetzliche Rente oder private Vorsorge – was gilt für Sie?
Die meisten Menschen überschätzen ihre gesetzliche Absicherung. Der direkte Vergleich zeigt, woran das liegt.
- Was wird geprüft?
- Ärztlich begutachtet wird, wie viele Stunden täglich Sie noch irgendeiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen können – unter drei Stunden zählt als volle, drei bis unter sechs Stunden als teilweise Erwerbsminderung. Nicht geprüft wird, ob Sie Ihren konkreten Beruf noch ausüben können.
- Wie hoch fällt sie aus?
- Abhängig von Ihren eingezahlten Beitragsjahren – in der Praxis häufig deutlich niedriger als das bisherige Nettoeinkommen.
- Wer hat überhaupt Anspruch?
- Nur, wer bestimmte Mindestbeitragszeiten erfüllt hat. Berufseinsteiger, Studierende und viele Selbstständige haben oft keinen Anspruch.
Die gesetzliche Absicherung greift enger und niedriger, als die meisten erwarten.
Kurz erklärt, bevor Sie weiterlesen
Die wichtigsten Begriffe rund um Verweisung, Leistungsprüfung und Antragsverfahren – neutral und verständlich erklärt.
18 Begriffe
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf voraussichtlich dauerhaft (üblicherweise über den Prognosezeitraum hinaus) nicht mehr in der bisherigen Art ausgeübt werden kann – etwa durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall.
Erwerbsminderungsrente
auch: EM-Rente, Gesetzliche ErwerbsminderungsrenteDie gesetzliche Erwerbsminderungsrente springt ein, wenn die Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingeschränkt ist – nicht bezogen auf den konkreten Beruf. Sie fällt in der Praxis häufig deutlich niedriger aus als das bisherige Nettoeinkommen, und nicht jeder hat Anspruch darauf.
Volle Erwerbsminderung
Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn die Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf unter drei Stunden täglich gesunken ist. Nur dann besteht überhaupt Anspruch auf die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Teilweise Erwerbsminderung
Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn noch drei bis unter sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gearbeitet werden kann. Die gesetzliche Rente fällt dann nur halb so hoch aus wie bei voller Erwerbsminderung – wer sechs Stunden oder mehr leisten kann, erhält gar keine Erwerbsminderungsrente.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen (EM-Rente)
auch: Wartezeit, MindestbeitragszeitenNeben der medizinischen Feststellung der Erwerbsminderung müssen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein: in der Regel eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren sowie mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Wer diese Zeiten nicht erfüllt, hat unabhängig vom Gesundheitszustand keinen Anspruch.
Abstrakte Verweisung
Bei der abstrakten Verweisung dürfte ein Versicherer die Leistung verweigern, wenn theoretisch ein anderer, gleichwertiger Beruf ausgeübt werden könnte – unabhängig davon, ob dieser tatsächlich zur Verfügung steht. Hochwertige BU-Tarife verzichten vertraglich auf dieses Recht.
Konkrete Verweisung
Bei der konkreten Verweisung darf ein Versicherer nur dann auf einen anderen Beruf verweisen, wenn dieser tatsächlich der bisherigen Lebensstellung entspricht und real ausgeübt wird. Sie ist der branchenübliche Standard, sobald auf die abstrakte Verweisung verzichtet wurde.
Prognosezeitraum
Der Prognosezeitraum ist die Zeitspanne, für die eine voraussichtliche Berufsunfähigkeit festgestellt werden muss, damit ein Leistungsfall anerkannt wird – in der Praxis meist sechs Monate.
Nachversicherungsgarantie
auch: NachversicherungsrechtDie Nachversicherungsgarantie erlaubt es, die vereinbarte BU-Rente bei bestimmten Ereignissen (z. B. Berufseinstieg, Heirat, Immobilienkauf) ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen – wichtig, weil sich Gesundheit und Bedarf über die Vertragslaufzeit ändern können.
Dynamik
Die Dynamik erhöht Beitrag und versicherte Leistung jährlich um einen festen Prozentsatz, um die BU-Rente inflationsbedingt wertstabil zu halten. Sie kann in der Regel widersprochen werden.
Karenzzeit
Die Karenzzeit ist eine vereinbarte Frist, ab der die BU-Rente frühestens gezahlt wird, auch wenn die Berufsunfähigkeit bereits früher eingetreten ist. Viele klassische BU-Tarife sehen keine Karenzzeit vor – sie ist eher bei Grundfähigkeits- oder Dread-Disease-Absicherungen üblich.
Leistungsprüfung
Die Leistungsprüfung ist die Untersuchung durch den Versicherer, ob die gemeldete gesundheitliche Einschränkung die vertraglichen Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit erfüllt – Grundlage für die Entscheidung über die BU-Rente.
BU-Rente
auch: BerufsunfähigkeitsrenteDie BU-Rente ist die vereinbarte monatliche Zahlung, die im anerkannten Leistungsfall bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit gezahlt wird.
Anerkenntnis ohne erneute Prüfung
Erkennt ein Versicherer die Berufsunfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum an, verzichtet er in dieser Zeit auf eine erneute Überprüfung des Gesundheitszustands – gibt zusätzliche Planungssicherheit im Leistungsfall.
Gesundheitsfragen
Gesundheitsfragen im Antrag erfassen Vorerkrankungen, Behandlungen und Arztbesuche der letzten Jahre. Wahrheitsgemäße, vollständige Angaben sind entscheidend – Falschangaben können im Leistungsfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Risikovoranfrage
auch: Anonyme RisikovoranfrageBei einer Risikovoranfrage prüft ein Versicherer die Versicherbarkeit anonym, ohne dass ein formeller Antrag gestellt wird. Das Ergebnis erscheint nicht in zentralen Auskunftssystemen und schützt vor den Folgen eines abgelehnten Antrags bei künftigen Anfragen.
Beitragsbefreiung
Im anerkannten Leistungsfall entfällt die Beitragspflicht für die BU-Versicherung – der Versicherungsschutz bleibt bestehen, ohne dass weiter eingezahlt werden muss.
Umorganisationsrecht
Für Selbstständige regelt das Umorganisationsrecht, dass vor einer Leistungsablehnung geprüft wird, ob der Betrieb zumutbar so umorganisiert werden kann, dass die bisherige Tätigkeit weiter ausgeübt werden kann – erst danach kommt eine Verweisung in Betracht.
Finden Sie sich wieder
Die folgenden Beispiele beziehen sich auf die private Berufsunfähigkeitsversicherung – sechs typische Lebenssituationen. Filtern Sie nach Ihrer, oder lesen Sie alle.
Angestellte, Bürotätigkeit
Psychische Erkrankung nach Jahren im Bürojob
Ausgangslage
Nach Jahren hoher beruflicher Belastung kann eine Angestellte ihre Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen absehbar nicht mehr in bisheriger Form ausüben. Psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten BU-Ursachen – unabhängig von körperlicher Belastung im Beruf.
Lösung
Eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung mit anerkannter Diagnose zahlt die vereinbarte BU-Rente und befreit von der weiteren Beitragspflicht.
Nutzen
Der bisherige Lebensstandard bleibt trotz Einkommensausfall weitgehend erhalten, ohne auf Rücklagen oder Unterstützung Dritter angewiesen zu sein.
Handwerk, körperlich fordernde Tätigkeit
Körperliche Einschränkung im Handwerksberuf
Ausgangslage
Ein Handwerker kann nach einer chronischen Rückenerkrankung die körperlich fordernden Kernaufgaben seines Berufs nicht mehr ausüben. Körperlich anspruchsvolle Berufe gelten bei vielen Versicherern als höheres Risiko – oft mit höheren Beiträgen verbunden.
Lösung
Ein früher, vor Auftreten der Erkrankung abgeschlossener BU-Schutz mit Verzicht auf abstrakte Verweisung sichert die konkrete, bisher ausgeübte Tätigkeit ab.
Nutzen
Der frühe Abschluss vor Eintritt der Erkrankung ermöglichte überhaupt erst den Zugang zu einem bezahlbaren, umfassenden Schutz.
Berufseinsteiger, Studium abgeschlossen
Früher Einstieg als Berufseinsteiger
Ausgangslage
Eine Berufseinsteigerin steht am Anfang ihrer Karriere und hat noch keine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Da ihr gesetzlicher Erwerbsminderungsschutz wegen der kurzen Beitragszeit ohnehin nur sehr gering ausfällt, träfe sie ein früher Ausfall der Arbeitskraft finanziell besonders hart.
Lösung
Der Abschluss einer BU-Versicherung direkt nach Berufseinstieg sichert junge, meist gute Gesundheit zu vergleichsweise günstigen Konditionen und ohne die spätere Berufswahl vorwegzunehmen (Berufsgruppeneinstufung anpassbar).
Nutzen
Der Schutz steht von Beginn der Erwerbstätigkeit an zur Verfügung – zu einem Zeitpunkt, an dem Gesundheit und Konditionen meist am günstigsten sind.
Selbstständige, eigener Betrieb
Umorganisation statt Verweisung bei Selbstständigen
Ausgangslage
Ein selbstständiger Unternehmer kann eine körperlich anspruchsvolle Kerntätigkeit seines Betriebs krankheitsbedingt nicht mehr ausüben, andere Aufgaben im Betrieb aber weiterhin.
Lösung
Ein vereinbartes Umorganisationsrecht sieht vor, dass zunächst geprüft wird, ob der Betrieb zumutbar so umstrukturiert werden kann, dass die bisherige Tätigkeit im Kern erhalten bleibt – erst danach käme eine Verweisung in Betracht.
Nutzen
Selbstständige, für die kein gesetzlicher Auffangschutz durch einen Arbeitgeber besteht, erhalten eine faire Prüfung ihrer individuellen betrieblichen Situation.
Angestellte, Familienzuwachs
Anpassung des Schutzes nach Familienzuwachs
Ausgangslage
Nach der Geburt eines Kindes steigen die laufenden Fixkosten einer Familie spürbar, während der ursprünglich vereinbarte BU-Schutz auf die frühere Lebenssituation ausgelegt war.
Lösung
Eine vertraglich vereinbarte Nachversicherungsgarantie erlaubt es, die BU-Rente anlässlich der Geburt ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Nutzen
Der Versicherungsschutz wächst mit der Lebenssituation mit, ohne dass eine zwischenzeitlich veränderte Gesundheit den Zugang zu höherem Schutz gefährdet.
Angestellte mit Vorerkrankung
Anonyme Prüfung vor dem eigentlichen Antrag
Ausgangslage
Ein Angestellter mit einer länger zurückliegenden, ausgeheilten Erkrankung ist unsicher, ob und zu welchen Konditionen er überhaupt versicherbar ist – und möchte keinen Ablehnungsvermerk in zentralen Auskunftssystemen riskieren.
Lösung
Über eine anonyme Risikovoranfrage wird die grundsätzliche Versicherbarkeit unverbindlich geprüft, bevor ein formeller Antrag gestellt wird.
Nutzen
Klarheit über die Aussichten, bevor ein möglicher Ablehnungsvermerk künftige Anfragen bei anderen Versicherern erschweren könnte.
Erkennen Sie Ihre eigene Situation in einem der Beispiele wieder?
So erkennen Sie einen hochwertigen Tarif
Diese Kriterien helfen, Angebote sachlich einzuordnen – unabhängig vom einzelnen Versicherer.
Verzicht auf abstrakte Verweisung
Darf der Versicherer auf einen theoretisch möglichen, aber nicht tatsächlich ausgeübten anderen Beruf verweisen – oder wurde darauf verzichtet?
Prognosezeitraum
Wie lange muss die Berufsunfähigkeit voraussichtlich andauern, damit ein Leistungsfall anerkannt wird? Üblich sind sechs Monate.
Nachversicherungsgarantie
Lässt sich die BU-Rente bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen?
Dynamik
Steigen Beitrag und Leistung automatisch an, um die BU-Rente wertstabil zu halten – und lässt sich das flexibel anpassen?
Anerkenntnis ohne erneute Prüfung
Verzichtet der Versicherer nach Anerkennung für einen bestimmten Zeitraum auf eine erneute Überprüfung des Gesundheitszustands?
Beitragsbefreiung
Entfällt die Beitragspflicht vollständig, sobald die Berufsunfähigkeit anerkannt ist?
Umorganisationsrecht
Wird bei Selbstständigen vor einer Verweisung geprüft, ob der Betrieb zumutbar umorganisiert werden kann?
Risikoprüfung & Antragsverfahren
Wie transparent ist das Antragsverfahren, und besteht die Möglichkeit einer anonymen Risikovoranfrage vorab?
Deckungsstärken, die den Unterschied machen
Über die Grunddeckung hinaus lohnt sich ein Blick auf diese Besonderheiten und Erweiterungen – klicken Sie eine Karte an für Details.
Verzicht auf abstrakte Verweisung
Ein hochwertiger BU-Tarif verzichtet vertraglich auf das Recht, im Leistungsfall auf einen theoretisch möglichen, aber nicht tatsächlich ausgeübten anderen Beruf zu verweisen.
Anerkenntnis ohne erneute Prüfung
Nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit verzichtet der Versicherer für einen vereinbarten Zeitraum darauf, den Gesundheitszustand erneut zu überprüfen.
Umorganisationsrecht für Selbstständige
Bei Selbstständigen wird vor einer möglichen Verweisung zunächst geprüft, ob der Betrieb zumutbar so umorganisiert werden kann, dass die bisherige Tätigkeit im Kern erhalten bleibt.
Kurzer Prognosezeitraum
Der Prognosezeitraum legt fest, wie lange eine gesundheitliche Beeinträchtigung voraussichtlich andauern muss, damit ein Leistungsfall anerkannt wird – üblich sind sechs Monate.
Anonyme Risikovoranfrage vor Antragstellung
Vor dem eigentlichen Antrag kann die grundsätzliche Versicherbarkeit anonym geprüft werden, ohne dass ein formeller Antrag gestellt wird.
Beitragsbefreiung im Leistungsfall
Sobald die Berufsunfähigkeit anerkannt ist, entfällt die Beitragspflicht für die BU-Versicherung vollständig – der Versicherungsschutz bleibt trotzdem bestehen.
Nachversicherungsgarantie bei Lebensereignissen
Bei bestimmten Ereignissen wie Berufseinstieg, Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienkauf lässt sich die vereinbarte BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
Dynamik zur Inflationsanpassung
Beitrag und versicherte Leistung steigen jährlich um einen festen Prozentsatz, damit die BU-Rente über die Vertragslaufzeit wertstabil bleibt.
Sind auch psychische Erkrankungen versichert?
Ja, sofern kein entsprechender Ausschluss vereinbart wurde. Psychische Erkrankungen zählen sogar zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit – umso wichtiger ist ein Tarif ohne pauschalen Ausschluss.
Was Sie ehrlich abwägen sollten
Kein Versicherungsschutz ist grenzenlos. Diese Punkte gehören zu einer vollständigen Einschätzung dazu.
Leistung setzt den vereinbarten Prognosezeitraum voraus
Die BU-Rente fließt nicht ab dem ersten Tag der Beeinträchtigung, sondern erst, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich für die Dauer des vereinbarten Prognosezeitraums – üblich sind sechs Monate – besteht.
Wahrheitsgemäße Gesundheitsangaben sind zwingende Voraussetzung
Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass Vorerkrankungen, Behandlungen und Arztbesuche der letzten Jahre im Antrag vollständig und korrekt angegeben werden – unvollständige oder falsche Angaben können im Leistungsfall zum Verlust des Schutzes führen.
Individuelle Risikoprüfung kann zu Ausschlüssen oder Zuschlägen führen
Der Versicherer entscheidet auf Basis der Antragsangaben über Annahme, einzelne Risikoausschlüsse oder einen Risikozuschlag – ein unveränderter Vollschutz zu Standardkonditionen ist nicht garantiert.
Psychische Erkrankungen sind nicht bei jedem Tarif automatisch mitversichert
Manche Tarife schließen psychische Erkrankungen pauschal vom Versicherungsschutz aus, sofern kein entsprechender Verzicht vereinbart wurde – ausgerechnet bei einer der häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit.
Verzicht auf abstrakte Verweisung ist nicht automatisch enthalten
Ohne einen ausdrücklich vereinbarten Verzicht darf ein Versicherer die Leistung verweigern, wenn theoretisch ein anderer, gleichwertiger Beruf ausgeübt werden könnte – unabhängig davon, ob dieser real zur Verfügung steht.
Verzicht auf Nachprüfung gilt nur befristet
Nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit verzichtet der Versicherer meist für mehrere Jahre auf eine erneute Prüfung des Gesundheitszustands – nach Ablauf dieser Frist ist eine Nachprüfung grundsätzlich wieder möglich.
Beitrag läuft unabhängig davon weiter, ob der Leistungsfall eintritt
Die Beitragspflicht entfällt erst, sobald die Berufsunfähigkeit anerkannt ist – bis dahin wird der vereinbarte Beitrag unabhängig davon fällig, ob es je zu einem Leistungsfall kommt.
Was Sie vorher wissen sollten
Ausschlüsse und Voraussetzungen für vollen Versicherungsschutz – neutral erklärt.
Ausschluss einzelner Risiken nach individueller Risikoprüfung
Bei der Antragsprüfung kann der Versicherer einzelne, gesundheitlich bereits vorbelastete Risiken vom Versicherungsschutz ausschließen oder einen Risikozuschlag verlangen.
Möglicher Ausschluss psychischer Erkrankungen bei bestimmten Tarifen
Manche Tarife schließen psychische Erkrankungen pauschal vom Versicherungsschutz aus, sofern kein entsprechender Verzicht vereinbart wurde.
Kein automatischer Anspruch allein durch gesetzliche Erwerbsminderung
Eine anerkannte gesetzliche Erwerbsminderungsrente begründet für sich genommen keinen Anspruch auf die private BU-Rente.
Leistungsfreiheit bei Verletzung der Anzeigepflicht
Werden Gesundheitsfragen im Antrag falsch oder unvollständig beantwortet, kann dies im Leistungsfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Wahrheitsgemäße, vollständige Gesundheitsangaben
Im Antrag müssen Vorerkrankungen, Behandlungen und Arztbesuche der letzten Jahre wahrheitsgemäß und vollständig angegeben werden.
Ärztlich dokumentierter Nachweis der gesundheitlichen Einschränkung
Im Leistungsfall prüft der Versicherer anhand ärztlicher Unterlagen, ob die vertraglichen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit erfüllt sind.
Erfüllung des vereinbarten Prognosezeitraums
Die Berufsunfähigkeit muss voraussichtlich für die Dauer des vereinbarten Prognosezeitraums bestehen – üblich sind sechs Monate.
Bestandene Risikoprüfung bei Antragstellung
Der Versicherer entscheidet auf Basis der Antragsangaben über Annahme, einzelne Ausschlüsse oder einen Risikozuschlag.
Übereinstimmung mit der versicherten beruflichen Tätigkeit
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die zuletzt tatsächlich ausgeübte berufliche Tätigkeit in der bisherigen Art.
Werde ich wegen einer Vorerkrankung ohnehin abgelehnt?
Auch bei einer Vorerkrankung lohnt sich ein Gespräch: Je nach individueller Situation gibt es unterschiedliche Wege der Absicherung. Eine pauschale Einschätzung ohne Blick auf den Einzelfall ist nicht möglich.
Diese Annahmen führen im Leistungsfall zu bösen Überraschungen
Verbreitete Fehlannahmen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung – und was tatsächlich gilt. Klicken Sie eine Karte an für Details.
Gesundheitsfragen unvollständig oder ungenau beantwortet
Arztbesuche, Diagnosen oder Behandlungen werden aus Unsicherheit oder vermeintlicher Unwichtigkeit nicht vollständig angegeben.
Berufswechsel nicht gemeldet
Ein späterer Wechsel der beruflichen Tätigkeit wird dem Versicherer nicht mitgeteilt.
Keine Risikovoranfrage bei unsicherer Gesundheitshistorie
Der formelle Antrag wird direkt gestellt, obwohl Unsicherheit über frühere Vorerkrankungen besteht.
BU-Rente zu niedrig bemessen
Die Höhe der vereinbarten BU-Rente wird ohne realistischen Abgleich von Nettoeinkommen, laufenden Fixkosten und künftigen Verpflichtungen festgelegt.
Vertrag ohne Verzicht auf abstrakte Verweisung abgeschlossen
Ein Tarif wird gewählt, ohne zu prüfen, ob ausdrücklich auf die abstrakte Verweisung verzichtet wurde.
Abschluss unnötig hinausgezögert
Der Abschluss einer BU-Versicherung wird trotz junger, guter Gesundheit auf später verschoben.
So kommen Sie zur passenden Lösung
Von der ersten Bedarfsanalyse bis zur BU-Rente im anerkannten Leistungsfall folgt eine Berufsunfähigkeitsversicherung einem klaren, wiederkehrenden Muster.
- 01
Erstgespräch & Bedarfsanalyse
Am Anfang steht Ihre Situation: Einkommen, laufende Fixkosten, bestehende Absicherungen und familiäre Verpflichtungen. Daraus ergibt sich die grobe Größenordnung des Absicherungsbedarfs.
Die eigene Renteninformation zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente gibt einen realistischen Ausgangspunkt.
- 02
Berufliche Tätigkeit einordnen
Die konkrete berufliche Tätigkeit – nicht nur die Berufsbezeichnung – bestimmt maßgeblich Risiko und Konditionen. Bürotätigkeit und körperlich fordernde Berufe werden unterschiedlich eingestuft.
Auch der Anteil körperlicher versus administrativer Aufgaben innerhalb desselben Berufs kann die Einstufung beeinflussen.
- 03
Absicherungshöhe festlegen
Aus Nettoeinkommen und laufenden Fixkosten wird abgeleitet, welche monatliche BU-Rente die Versorgungslücke im Ernstfall realistisch schließen würde.
Die Höhe sollte auch künftige Verpflichtungen wie eine Baufinanzierung mitdenken, nicht nur die aktuelle Situation.
- 04
Leistungsmerkmale auswählen
Merkmale wie Verzicht auf abstrakte Verweisung, Nachversicherungsgarantie oder Dynamik werden entsprechend der individuellen Situation ausgewählt.
Nicht jedes Merkmal ist für jede Lebenssituation gleich wichtig – die Gewichtung unterscheidet sich individuell.
- 05
Risikovoranfrage (optional)
Bei unsicherer Gesundheitshistorie kann eine anonyme Risikovoranfrage vorab Klarheit über die Versicherbarkeit schaffen, ohne einen formellen Antrag zu stellen.
Das schützt davor, dass ein abgelehnter Antrag in zentralen Auskunftssystemen künftige Anfragen erschwert.
- 06
Antrag & Gesundheitsfragen
Der formelle Antrag umfasst wahrheitsgemäße, vollständige Angaben zu Vorerkrankungen, Behandlungen und Arztbesuchen der letzten Jahre.
Unvollständige oder falsche Angaben können im späteren Leistungsfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen – im Zweifel lieber zu viel als zu wenig angeben.
- 07
Risikoprüfung durch den Versicherer
Der Versicherer prüft die Angaben und entscheidet über Annahme, Ausschlüsse einzelner Risiken oder einen Risikozuschlag.
Rückfragen des Versicherers sind normal und kein Ablehnungsgrund – sie dienen der genauen Einordnung.
- 08
Police & laufender Schutz
Mit Policierung beginnt der vereinbarte Versicherungsschutz. Änderungen der Lebenssituation können über die Nachversicherungsgarantie berücksichtigt werden.
Ein Berufswechsel sollte dem Versicherer gemeldet werden – er kann sich auf die Einstufung auswirken.
- 09
Im Leistungsfall: Meldung & Prüfung
Tritt eine gesundheitliche Einschränkung ein, wird der Fall gemeldet. Der Versicherer prüft anhand ärztlicher Unterlagen, ob die vertraglichen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit erfüllt sind.
Eine vollständige, gut dokumentierte Meldung beschleunigt die Prüfung spürbar.
- 10
Leistung: BU-Rente & Beitragsbefreiung
Wird die Berufsunfähigkeit anerkannt, wird die vereinbarte BU-Rente gezahlt und die weitere Beitragspflicht entfällt für die Dauer der anerkannten Berufsunfähigkeit.
Eine Anerkenntnis ohne erneute Prüfung für einen bestimmten Zeitraum gibt zusätzliche Planungssicherheit.
Warum der Verzicht auf abstrakte Verweisung so wichtig ist
Ohne diesen Verzicht dürfte ein Versicherer die Leistung verweigern, wenn theoretisch ein anderer, gleichwertiger Beruf ausgeübt werden könnte – unabhängig davon, ob dieser real zur Verfügung steht. Der Verzicht auf dieses Recht gilt als eines der wichtigsten Qualitätsmerkmale einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Checklisten für die Praxis
Zum Durcharbeiten und Vorbereiten – die wichtigsten Punkte auf einen Blick.
Vorbereitung auf das Beratungsgespräch
0/6Diese Angaben helfen, den Absicherungsbedarf realistisch einzuschätzen.
Gesundheitsfragen sorgfältig vorbereiten
0/5Damit der Versicherungsschutz im Ernstfall vollständig greift.
Wissen zum Mitnehmen
Kompakte Materialien zum Nachschlagen und Vorbereiten.
Glossar Berufsunfähigkeitsversicherung
Die wichtigsten Fachbegriffe kompakt erklärt – zum Nachschlagen.
Checkliste: Vorbereitung auf das Beratungsgespräch
Alle relevanten Angaben für eine realistische Bedarfseinschätzung.
Checkliste: Gesundheitsfragen sorgfältig vorbereiten
Worauf es bei der Antragstellung wirklich ankommt.
Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Kompakte, neutrale Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Muss ich am Telefon meine Gesundheit offenlegen?
Nein. Das Gespräch bleibt sachlich und diskret und dient der ersten Einordnung Ihrer Situation – es geht um Zahlen und Absicherungsbedarf, nicht um eine Gesundheitsprüfung am Telefon.

Ihr Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner für die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Franko Ciavolino
ProtectFinance – eine Marke der Württembergischen Versicherungsagentur Franko Ciavolino
Registriert nach § 34d GewO
Versicherungsfachmann (BWV) · Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK)
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Wir ordnen Ihre Lebenssituation ein und zeigen, welche Berufsunfähigkeitsversicherung zu Ihnen passt – verständlich und ohne Verpflichtung.
