Vertrag & Gewährleistung
Bietungsbürgschaft
Die Bietungsbürgschaft sichert dem Ausschreibenden zu, dass ein Bieter sein Angebot nicht zurückzieht und nach einem Zuschlag den Vertrag auch abschließt. So können Sie sich an Ausschreibungen beteiligen, ohne dafür Kapital zu hinterlegen.
Das Wichtigste in Kürze
Definition
Sichert die Verbindlichkeit eines Angebots ab – der Ausschreibende ist geschützt, falls der Bieter zurücktritt oder den Zuschlag nicht annimmt.
Zielgruppe
Unternehmen, die sich an öffentlichen oder privaten Ausschreibungen und Vergabeverfahren beteiligen.
Typische Bürgschaftshöhe
Meist ein Prozentsatz der Angebotssumme, häufig rund 1–5 % (in der Ausschreibung vorgegeben).
Größter Vorteil
Ermöglicht die Teilnahme an Ausschreibungen, ohne Kapital für die Angebotssicherheit zu binden.
Die wichtigsten Merkmale
- Typ
- Vertrags- bzw. Avalbürgschaft
- Begünstigter
- Ausschreibende Stelle (Vergabestelle)
- Bürge
- Kautionsversicherer oder Bank
- Typische Laufzeit
- Bis zum Zuschlag bzw. Ablauf der Angebotsbindungsfrist
- Bearbeitungszeit
- In der Regel wenige Werktage
- Digitale Ausstellung
- Möglich
- Bankkreditlinie wird belastet?
- Nein – über einen Avalrahmen des Kautionsversicherers
In sechs Schritten zur Bietungsbürgschaft
Von der Auftragserteilung bis zum Projektstart – so entsteht die Bürgschaft.
- 1
Ausschreibung veröffentlicht
Die Vergabestelle verlangt eine Bietungsbürgschaft als Voraussetzung für die Angebotsabgabe.
- 2
Bürgschaft beantragen
Der Bieter beantragt die Bietungsbürgschaft beim Bürgen.
- 3
Prüfung
Bonität und Unterlagen werden geprüft und die Bürgschaftshöhe bestätigt.
- 4
Ausstellung
Die Bürgschaftsurkunde wird ausgestellt – auf Wunsch digital.
- 5
Angebotsabgabe
Das Angebot wird zusammen mit der Bürgschaft eingereicht.
- 6
Zuschlag & Rückgabe
Nach Zuschlag (oder Nichtberücksichtigung) und Ablauf der Bindefrist wird die Bürgschaft zurückgegeben.
So funktioniert es in der Praxis
Handwerksbetrieb bewirbt sich um öffentlichen Auftrag
Ein Handwerksbetrieb bewirbt sich um einen öffentlichen Auftrag. Die Vergabestelle verlangt eine Bietungsbürgschaft in Höhe von 2 % der Angebotssumme.
Statt 12.000 € als Angebotssicherheit zu hinterlegen, stellt der Betrieb eine Bürgschaft und kann sich unverändert an weiteren Ausschreibungen beteiligen.
- Angebotssumme
- 600.000 €
- Geforderte Sicherheit
- 2 %
- Bietungsbürgschaft
- 12.000 €
- Kapitalbindung
- Entfällt
Ihre Vorteile auf einen Blick
Liquidität sichern
Keine Kapitalbindung für die Angebotssicherheit – auch bei mehreren parallelen Ausschreibungen.
Banklinie frei
Über den Avalrahmen bleibt die Kreditlinie der Hausbank unberührt.
Schnelle Ausstellung
Die Bürgschaft wird kurzfristig und auf Wunsch digital gestellt.
Professioneller Marktauftritt
Anerkannte Sicherheiten stärken die Position bei Ausschreibungen.
Typische Einsatzbereiche
- Bau
- Maschinenbau
- Anlagenbau
- Metallbau
- Elektro
- Industrie
Häufige Fehler & Expertentipp
Häufige Fehler
- Die Bürgschaftshöhe nicht exakt an die Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen anpassen.
- Die Bindefrist des Angebots und die Laufzeit der Bürgschaft nicht aufeinander abstimmen.
- Bei Nichtberücksichtigung die Rückgabe der Urkunde vergessen – das bindet unnötig Avalrahmen.
- Eine Bietungsbürgschaft ohne Rücksprache mit dem Bürgen kurzfristig vor Ausschreibungsende beantragen.
Expertentipp
Die Bindefrist des Angebots sollte immer etwas kürzer sein als die Laufzeit der Bürgschaft – so bleibt genug Spielraum, falls sich die Zuschlagsentscheidung verzögert.
Häufige Fragen
Grundlagen zu Bürgschaften und Avalen – neutral erklärt.
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