Kompetenzzentrum D&O-Versicherung
Unternehmerische Entscheidungen tragen ein persönliches Risiko.
Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte haften bei Pflichtverletzungen grundsätzlich mit dem eigenen Vermögen – wir entwickeln das passende D&O-Konzept für Ihre Organisation.
- Ein persönlicher Ansprechpartner
- Individuelle Deckungskonzepte
- Beratung & Betreuung aus einer Hand
RisikoeinordnungWoran Sie ein erhöhtes D&O-Risiko erkennen, plus Deckungsfinder für die passende Summen-Bandbreite.
Woran Sie ein erhöhtes D&O-Risiko erkennen
Eine numerische Beitragsberechnung ist bei der D&O-Versicherung wenig aussagekräftig – die folgenden Indikatoren geben eine erste, unverbindliche Orientierung.
- Wachsende Konzernstruktur mit neuen Tochtergesellschaften
- Expansion in neue Auslandsmärkte
- Bevorstehende oder zurückliegende Übernahme/Fusion
- Negatives Eigenkapital oder negatives Jahresergebnis
- Bereits einmal ein Anspruch gegen ein Organmitglied geltend gemacht
Trifft mindestens einer dieser Punkte auf Ihr Unternehmen zu, lohnt sich ein genauerer Blick auf den bestehenden Versicherungsschutz.
In welcher Bandbreite sollte Ihre Deckungssumme liegen?
Drei kurze Fragen genügen für eine erste, unverbindliche Orientierung.
Frage 1 von 3
Wie hoch ist der jährliche Umsatz Ihres Unternehmens (inkl. Tochtergesellschaften)?
Passt das zu Ihrer Organisation?
Das Wichtigste in Kürze
Was die D&O-Versicherung leistet, für wen sie sich eignet und warum die persönliche Haftung ein eigenes Risiko ist.
Was ist das?
Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte vor den persönlichen finanziellen Folgen unternehmerischer Fehlentscheidungen – auch bei nur vermeintlichen Fehlern.
Für wen geeignet?
Für jedes Unternehmen mit angestellter Geschäftsführung oder Vorstand – von der GmbH über die AG bis zum Verein.
Was wird geleistet?
Prüfung der Schadenersatzpflicht, Abwehr unbegründeter Ansprüche, Übernahme der Rechtsverteidigungskosten und Regulierung begründeter Ansprüche im Rahmen der Deckungssumme.
Warum wichtig?
Organe haften bei einer Pflichtverletzung grundsätzlich mit dem gesamten Privatvermögen – ein einzelner Sachverhalt kann existenzbedrohend werden.
Warum wichtig?
Organe haften bei einer Pflichtverletzung grundsätzlich mit dem gesamten Privatvermögen – ein einzelner Sachverhalt kann existenzbedrohend werden.
Wir analysieren zunächst die individuelle Risikosituation Ihres Unternehmens und entwickeln anschließend das passende D&O-Konzept. Je nach Größe, Konzernstruktur und Branche kommen unterschiedliche Deckungssummen und Bausteine in Betracht.
Wogegen die D&O-Versicherung schützt
Drei Bausteine, die zusammen den vollständigen Schutz ausmachen – welche Ausgestaltung im Einzelnen passt, ergibt sich aus Ihrer Organisation.
Innenhaftung
- Ansprüche des eigenen Unternehmens gegen ein Organmitglied
- Prüfung, ob tatsächlich eine Pflichtverletzung vorliegt
- Abwehr unbegründeter Ansprüche
- Übernahme der Rechtsverteidigungskosten
Außenhaftung
- Ansprüche Dritter unmittelbar gegen ein Organmitglied
- Regulierung begründeter Ansprüche im Rahmen der Deckungssumme
- Rechtliche Vertretung gegenüber Anspruchstellern
Nachhaftung & Rückwärtsdeckung
- Fortbestehender Schutz nach Ausscheiden aus dem Unternehmen
- Einschluss zurückliegender, noch nicht bekannter Pflichtverletzungen
- Gehaltsfortzahlung im Aufrechnungsfall bis zu einer vereinbarten Grenze
Schützt mich die Haftungsbeschränkung der GmbH nicht bereits?
Nein – beides schützt an anderer Stelle. Die Haftungsbeschränkung der GmbH schützt die Gesellschafter, nicht die Geschäftsführung selbst: Bei einer Pflichtverletzung haftet ein Organmitglied grundsätzlich mit dem eigenen Vermögen. Und die Betriebshaftpflicht schützt das Unternehmen vor Ansprüchen Dritter – nicht die einzelne handelnde Person vor einem Anspruch des eigenen Unternehmens oder eines Dritten gegen sie persönlich.
Innenhaftung oder Außenhaftung – ein wichtiger Unterschied
Beide Haftungsarten unterscheiden sich in Anspruchsteller, Häufigkeit und den entscheidenden Fragen. Der direkte Vergleich zeigt, worauf es jeweils ankommt.
- Wer macht den Anspruch geltend?
- Das eigene Unternehmen – vertreten etwa durch die Gesellschafter, einen Aufsichtsrat oder eine nachfolgende Geschäftsführung.
- Wie häufig kommt das vor?
- Die weit überwiegende Zahl der D&O-Ansprüche in der Praxis sind Innenhaftungsansprüche des eigenen Unternehmens.
- Typisches Beispiel
- Eine Fehlkalkulation, eine versäumte Frist oder eine ungeprüft unterschriebene Vertragsverlängerung, die dem eigenen Unternehmen einen finanziellen Schaden zufügt.
- Worauf es ankommt
- Ob die Entscheidung mit der erforderlichen Sorgfalt getroffen wurde – nicht, ob sie sich im Nachhinein als richtig erwiesen hat.
Der häufigste Fall in der Praxis: Das eigene Unternehmen geht gegen die eigene Führung vor.
Wodurch Organhaftungsansprüche in der Praxis entstehen
Acht wiederkehrende Risikofelder aus der unternehmerischen Praxis – als Kategorien beschrieben, nicht als Vorwurf gegen eine bestimmte Entscheidung.
Insolvenzverschleppung
Wird die gesetzliche Pflicht zur rechtzeitigen Stellung eines Insolvenzantrags bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verletzt, trifft das die Geschäftsleitung persönlich.
Kartell- und Wettbewerbsrechtsverstöße
Wettbewerbswidrige Absprachen oder ein Missbrauch von Marktmacht können sowohl das Unternehmen als auch die handelnden Organe persönlich in die Haftung bringen.
Datenschutzverstöße
Eine unzureichend umgesetzte Datenschutzorganisation kann zu behördlichen Sanktionen und zu Schadenersatzforderungen führen, für die auch die Unternehmensleitung persönlich einstehen kann.
Steuerliche Pflichtverletzungen
Fehler bei der steuerlichen Organisation oder verspätete Anzeigen gegenüber den Finanzbehörden können dem Unternehmen finanzielle Nachteile bringen, die der Geschäftsleitung zugerechnet werden.
Arbeitsrechtliche Verstöße
Fehler bei Kündigungen, der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen oder der Beachtung von Mitbestimmungsrechten zählen zu den praxisrelevanten Haftungsrisiken.
Fehlinvestitionen & Fehlentscheidungen
Unternehmerische Entscheidungen, die sich im Nachhinein als wirtschaftlich nachteilig erweisen, sind nicht automatisch pflichtwidrig – entscheidend ist, ob sie sorgfältig vorbereitet wurden.
Irreführende Außenkommunikation
Unzutreffende oder unvollständige Aussagen gegenüber Investoren, Banken oder der Öffentlichkeit können Schadenersatzansprüche Dritter auslösen.
Unzureichende Organisation & Kontrolle
Fehlende oder mangelhafte interne Kontroll- und Überwachungsstrukturen gelten rechtlich als eigenständiges Organisationsverschulden der Unternehmensleitung.
Für wen die D&O-Versicherung relevant ist
Jede Organform bringt eigene Haftungsfragen mit sich – der rechtliche Grundsatz bleibt jedoch gleich: Wer als Organ handelt, haftet persönlich.
Geschäftsführer (GmbH)
Angestellte Fremdgeschäftsführer einer GmbH haften gegenüber der Gesellschaft für Pflichtverletzungen grundsätzlich mit dem eigenen Vermögen – die Haftungsbeschränkung der GmbH schützt die Gesellschafter, nicht die Geschäftsführung selbst.
Vorstand (AG)
Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft unterliegen einem eigenständigen Sorgfaltsmaßstab und tragen dieselbe persönliche Verantwortung wie GmbH-Geschäftsführer – mit denselben Konsequenzen für das Privatvermögen bei einer Pflichtverletzung.
Aufsichtsräte & Beiräte
Auch Mitglieder eines Aufsichts- oder Beirats können für eine mangelhafte Überwachung der Geschäftsführung persönlich in Anspruch genommen werden.
Vereinsvorstände
Ehrenamtliche und hauptamtliche Vorstandsmitglieder von Vereinen haften rechtlich grundsätzlich genauso wie Geschäftsführer eines Unternehmens – oft ohne ausreichende Rücklagen im Hintergrund.
Diese Annahmen führen im Schadenfall zu bösen Überraschungen
Verbreitete Fehlannahmen rund um die D&O-Versicherung – und was tatsächlich gilt.
"Die Betriebshaftpflicht deckt das automatisch mit ab."
Die Betriebshaftpflicht schützt vor Ansprüchen Dritter gegen das Unternehmen – nicht vor Ansprüchen gegen die einzelne handelnde Person. Beide Versicherungen ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht.
"Nur die GmbH haftet, nicht ich persönlich."
Bei einer Pflichtverletzung haftet ein Organmitglied grundsätzlich mit dem eigenen Vermögen – die Haftungsbeschränkung der GmbH schützt die Gesellschafter, nicht die handelnde Organperson.
"D&O lohnt sich nur für große Aktiengesellschaften."
Die meisten realen Schadenfälle betreffen mittelständische Kapitalgesellschaften und GmbHs – die Aktiengesellschaft ist die Ausnahme, nicht die Regel.
"Ehrenamtliche Vorstände brauchen keinen Schutz."
Ehrenamtliche Tätigkeit ändert an der rechtlichen Haftung nichts – gerade bei begrenzten Vereinsrücklagen kann ein Schadenfall existenzbedrohend werden.
"Als Start-up sind wir noch zu klein für D&O."
Gerade in der Gründungsphase werden häufig weitreichende Entscheidungen unter Zeitdruck und mit begrenzten internen Kontrollen getroffen – das persönliche Haftungsrisiko besteht unabhängig vom Alter des Unternehmens.
"Wenn ich das Unternehmen verlasse, bin ich fein raus."
Für Pflichtverletzungen während der Amtszeit haftet ein ausgeschiedenes Organmitglied grundsätzlich weiter – die Nachhaftung sorgt genau in dieser Phase für fortbestehenden Schutz.
Erkennen Sie eine dieser Annahmen in Ihrer eigenen Situation wieder?
Ob GmbH-Geschäftsführung, Vorstand oder Vereinsvorstand: Wir ordnen Ihre persönliche Haftungssituation ein und zeigen, ob und wo eine Lücke besteht.
So funktioniert die D&O-Versicherung
Von der Risikoaufnahme bis zur Nachhaftung folgt eine D&O-Versicherung einem klaren, wiederkehrenden Muster.
- 01
Risikoaufnahme
Am Anfang steht eine strukturierte Aufnahme des Unternehmens: Umsatz, Eigenkapitalsituation, Konzernstruktur, Auslandsbezug und bisherige Ansprüche.
Je klarer diese Angaben, desto zielgenauer lässt sich die passende Deckungssumme bestimmen.
- 02
Prüfung der finanziellen Lage
Kennzahlen wie Eigenkapital, Jahresergebnis und das Verhältnis von Umlaufvermögen zu kurzfristigen Verbindlichkeiten fließen in die Einschätzung ein.
- 03
Prüfung der Konzern- und Beteiligungsstruktur
Tochtergesellschaften – insbesondere im Ausland – sowie geplante oder zurückliegende Übernahmen werden gesondert betrachtet.
- 04
Wahl der Deckungssumme
Auf Basis von Unternehmensgröße, Branche und Risikoprofil wird eine Deckungssumme in einer marktüblichen Bandbreite festgelegt.
Die Bandbreite realer Schadenfälle reicht von niedrigen fünfstelligen bis zu mehreren Millionen Euro.
- 05
Vertragsabschluss
Nach Abschluss der Prüfung wird der Versicherungsschutz für alle amtierenden Organmitglieder wirksam – ohne dass diese selbst Vertragspartei werden müssen.
- 06
Anspruchserhebung
Erhebt das Unternehmen selbst oder ein Dritter einen Anspruch gegen ein Organmitglied, wird dieser unverzüglich gemeldet.
- 07
Prüfung des Anspruchs
Es wird geprüft, ob tatsächlich eine Pflichtverletzung vorliegt und ob der geltend gemachte Schaden ursächlich darauf zurückzuführen ist.
- 08
Abwehr oder Regulierung
Unbegründete Ansprüche werden aktiv abgewehrt, begründete im Rahmen der Deckungssumme reguliert – in beiden Fällen werden die Kosten der Rechtsverteidigung übernommen.
- 09
Nachhaftung
Scheidet ein Organmitglied aus oder endet der Vertrag, bleibt der Schutz für zurückliegende Pflichtverletzungen für einen vereinbarten Zeitraum bestehen.
Warum die Risikoaufnahme vor dem Konzept steht
Ob und in welcher Höhe eine D&O-Versicherung sinnvoll ist, hängt von Unternehmensgröße, Konzernstruktur, Auslandsbezug und wirtschaftlicher Lage ab. Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, lässt sich beurteilen, welche Deckungssumme und welche Bausteine tatsächlich passen.
Fachbegriffe der D&O-Versicherung
Innenhaftung, Außenhaftung, Nachhaftung und weitere Grundbegriffe – neutral und verständlich erklärt.
19 Begriffe
Organhaftung
Die persönliche Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten für Pflichtverletzungen bei der Wahrnehmung ihrer Organfunktion – grundsätzlich mit dem gesamten Privatvermögen, nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen.
Innenhaftung
Anspruch des eigenen Unternehmens gegen ein Organmitglied, weil dieses durch eine Pflichtverletzung dem Unternehmen selbst einen Schaden zugefügt hat – der häufigste Auslöser von D&O-Schadenfällen.
Außenhaftung
Anspruch eines Dritten (z. B. eines Kunden, Gläubigers oder Wettbewerbers) unmittelbar gegen ein Organmitglied persönlich, nicht gegen das Unternehmen.
Pflichtverletzung
auch: SorgfaltspflichtverletzungEin Verstoß gegen die einem Organ obliegenden gesetzlichen oder vertraglichen Sorgfaltspflichten – etwa durch eine unzureichend geprüfte unternehmerische Entscheidung. Bereits eine vermeintliche, nicht nur eine tatsächliche Pflichtverletzung kann einen Anspruch auslösen.
Aufrechnungsfall
Situation, in der ein Unternehmen einen Schadenersatzanspruch gegen ein Organmitglied mit dessen laufenden Gehaltsansprüchen verrechnet – eine D&O-Versicherung kann hier eine Gehaltsfortzahlung bis zu einer vereinbarten Grenze vorsehen.
Nachhaftung
Zeitraum nach dem Ausscheiden eines Organmitglieds oder nach Vertragsende, in dem Ansprüche für während der Amtszeit begangene Pflichtverletzungen weiterhin gemeldet und gedeckt werden können.
Claims-made-Prinzip
Deckungsauslösendes Prinzip in der D&O-Versicherung: Nicht der Zeitpunkt der Pflichtverletzung, sondern der Zeitpunkt der erstmaligen Anspruchserhebung während der Vertragslaufzeit entscheidet über den Versicherungsschutz.
Rückwärtsdeckung
Einschluss von Pflichtverletzungen, die bereits vor Vertragsbeginn begangen wurden, sofern zu diesem Zeitpunkt noch keine Ansprüche bekannt oder absehbar waren.
Konsolidierter Umsatz
Der zusammengefasste Umsatz eines Unternehmens einschließlich aller Tochtergesellschaften – eine zentrale Kenngröße bei der Risikoeinschätzung für die D&O-Versicherung.
BWA
auch: Betriebswirtschaftliche AuswertungKurzfristige, meist monatliche Zusammenfassung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens – wird bei auffälligen Antragsangaben oft ergänzend zum Jahresabschluss angefordert.
Anzeigepflichtverletzung
Verstoß gegen die vorvertragliche Pflicht, dem Versicherer alle für die Risikoeinschätzung erheblichen Umstände wahrheitsgemäß anzugeben (§§ 19 ff. VVG) – kann im Schadenfall zur Leistungskürzung oder zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Umlaufvermögen
Vermögenswerte eines Unternehmens, die kurzfristig, in der Regel innerhalb eines Jahres, in liquide Mittel umgewandelt werden können – etwa Vorräte, Forderungen oder Kassenbestände.
D&O-Versicherung
auch: Directors-and-Officers-Versicherung, Manager-HaftpflichtversicherungVermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe eines Unternehmens (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte). Der Name Directors & Officers stammt aus dem angloamerikanischen Recht; im deutschen Sprachraum ist auch die Bezeichnung Manager-Haftpflichtversicherung gebräuchlich – gemeint ist dasselbe Produkt.
Organ
Sammelbegriff für die Personen, die ein Unternehmen gesetzlich vertreten oder überwachen – etwa Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte. Die D&O-Versicherung schützt typischerweise alle amtierenden Organe eines Unternehmens gemeinsam über einen Vertrag.
Vermögensschaden
Ein rein finanzieller Nachteil, der weder auf einem Personen- noch auf einem Sachschaden beruht – etwa ein entgangener Gewinn oder eine Fehlkalkulation. Die D&O-Versicherung ist auf genau diese Schadenart zugeschnitten, anders als klassische Haftpflichtversicherungen, die vorrangig Personen- und Sachschäden abdecken.
Jahreshöchstleistung
Der Betrag, den eine D&O-Versicherung innerhalb eines Versicherungsjahres insgesamt für alle gemeldeten Ansprüche zusammen leistet. Bei mehreren Ansprüchen im selben Jahr wird die vereinbarte Deckungssumme nicht mehrfach, sondern nur einmal zur Verfügung gestellt.
Selbstbehalt
Der vertraglich vereinbarte Eigenanteil, den das Organmitglied oder das Unternehmen im Schadenfall selbst trägt. Bei D&O-Konzepten ist ein Selbstbehalt nicht branchenweit einheitlich geregelt und wird individuell vereinbart – bei manchen Zielgruppen, etwa Vereinen, wird er teils ganz ausgeschlossen. Ausnahme: Für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft schreibt § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG einen Selbstbehalt von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der jährlichen Festvergütung zwingend vor – für GmbH-Geschäftsführer besteht keine vergleichbare gesetzliche Mindestvorgabe.
Insolvenzverschleppung
Die verspätete oder unterlassene Stellung eines Insolvenzantrags trotz eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Da diese Pflicht persönlich die Geschäftsleitung trifft, zählt Insolvenzverschleppung zu den praxisrelevanten Auslösern von Organhaftungsansprüchen.
Business Judgement Rule
Ein im deutschen Gesellschaftsrecht anerkannter Grundsatz, wonach eine unternehmerische Entscheidung nicht allein deshalb pflichtwidrig ist, weil sie sich im Nachhinein als falsch erweist – vorausgesetzt, sie wurde auf angemessener Informationsgrundlage und zum Wohle des Unternehmens getroffen. Sie schützt damit unternehmerischen Handlungsspielraum, nicht jedoch erkennbar unsorgfältige Entscheidungen.
D&O-Versicherung in der Praxis
Anonymisierte, typische Situationen aus dem Geschäftsführer-Alltag – und wie eine D&O-Versicherung dabei unterstützt.
Maschinenbau, mittelständisches Unternehmen
Langfristiger Mietvertrag ohne Ausstiegsoption
Ausgangslage
Die Geschäftsführung unterzeichnet einen sehr langfristigen Mietvertrag für zusätzliche Lagerflächen, ohne eine Kündigungs- oder Ausstiegsklausel zu verhandeln.
Lösung
Als sich der Flächenbedarf durch eine geänderte Produktionsplanung nicht wie erwartet entwickelt, wird der bestehende Vertrag zum kostspieligen Ballast. Die Gesellschaft macht gegenüber der Geschäftsführung einen Innenhaftungsanspruch geltend.
Nutzen
Die D&O-Versicherung prüft den Anspruch, übernimmt die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung und reguliert den berechtigten Teil des Schadens, ohne dass das Privatvermögen der Geschäftsführung belastet wird.
Metallverarbeitendes Unternehmen
Versäumte Frist bei einem Fördermittelantrag
Ausgangslage
Ein bereits vorbereiteter Fördermittelantrag wird intern nicht rechtzeitig freigegeben und unterschrieben, sodass die Antragsfrist verstreicht.
Lösung
Das Unternehmen verliert dadurch einen bereits eingeplanten Zuschuss und macht den entgangenen Betrag als Schaden gegenüber der verantwortlichen Person geltend.
Nutzen
Die D&O-Versicherung übernimmt die Prüfung und – soweit begründet – die Regulierung des Anspruchs, sodass ein einzelner organisatorischer Fehler nicht zur persönlichen finanziellen Belastung wird.
Maschinenbau
Fehlerhafte Kalkulation eines Großauftrags
Ausgangslage
Bei der Angebotskalkulation für einen umfangreichen Auftrag werden wesentliche Kostenpositionen nicht berücksichtigt.
Lösung
Der Auftrag wird zu einem Preis abgeschlossen, der die tatsächlichen Kosten nicht deckt. Die entstandene Differenz wird als Vermögensschaden gegenüber der verantwortlichen Leitungsebene geltend gemacht.
Nutzen
Die Versicherung übernimmt Abwehr und Regulierung im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme und schützt so die persönliche wirtschaftliche Existenz der betroffenen Person.
Handwerksbetrieb
Übersehene Kündigungsfrist verlängert Mietvertrag ungewollt
Ausgangslage
Eine im Mietvertrag vereinbarte Kündigungsfrist wird nicht rechtzeitig wahrgenommen, wodurch sich der Vertrag automatisch um mehrere Jahre verlängert.
Lösung
Das Unternehmen ist an ungünstigere Konditionen gebunden, als eigentlich geplant, und macht den daraus entstehenden wirtschaftlichen Nachteil gegenüber der Geschäftsführung geltend.
Nutzen
Die D&O-Versicherung prüft den Sachverhalt neutral und übernimmt im Rahmen der Deckung die Kosten der Auseinandersetzung sowie den berechtigten Schadensanteil.
Mittelständisches Unternehmen
Einkaufsentscheidung ohne ausreichende Marktprüfung
Ausgangslage
Eine größere Investition wird ohne strukturierte Ausschreibung und Marktvergleich getätigt, wodurch spürbar teurer eingekauft wird als eigentlich möglich.
Lösung
Die Gesellschaft sieht darin eine Pflichtverletzung und macht den Differenzbetrag als Schaden gegenüber der verantwortlichen Leitungsperson geltend.
Nutzen
Die D&O-Versicherung übernimmt die rechtliche Prüfung und schützt die betroffene Person vor einer unmittelbaren persönlichen Kostentragung.
Produzierendes Gewerbe
Vertragsabschluss trotz angespannter wirtschaftlicher Lage
Ausgangslage
Ein Unternehmen schließt einen neuen Liefervertrag, obwohl die eigene wirtschaftliche Lage zu diesem Zeitpunkt bereits deutlich angespannt ist.
Lösung
Als sich die Lage weiter verschlechtert, wird der verantwortlichen Person vorgeworfen, den Vertrag in Kenntnis der Risikolage nicht hätte eingehen dürfen. Der Vertragspartner macht einen Schaden geltend.
Nutzen
Die D&O-Versicherung übernimmt Abwehr unbegründeter und Regulierung begründeter Ansprüche und trennt so die unternehmerische Entscheidung von der persönlichen Haftung.
Typische Schadenfälle verständlich erklärt
Wie ein D&O-Schadenfall abläuft – und worauf es ankommt, damit der Versicherungsschutz vollständig greift.
Nicht rechtzeitig gesicherte Emissionsrechte
Ein Unternehmen versäumt es, im vorgesehenen Zeitfenster die für den Betrieb notwendigen Emissionsrechte zu beschaffen.
Die fehlenden Rechte müssen kurzfristig zu deutlich ungünstigeren Konditionen nachbeschafft werden. Das Unternehmen macht den daraus entstandenen Mehraufwand gegenüber der verantwortlichen Leitungsebene geltend.
Die D&O-Versicherung prüft den Sachverhalt, übernimmt die Kosten der rechtlichen Klärung und reguliert den anerkannten Schaden im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme.
Das zeigt der Fall: Fristgebundene regulatorische Pflichten gehören zu den häufigsten, aber am leichtesten vermeidbaren Auslösern von D&O-Ansprüchen.
Unzureichend abgesichertes Auslandsgeschäft
Ein Großhandelsunternehmen sichert ein umfangreiches Auslandsgeschäft nur teilweise gegen Währungsschwankungen ab.
Durch eine ungünstige Wechselkursentwicklung entsteht ein erheblicher finanzieller Schaden, den das Unternehmen der verantwortlichen Person als Organisationsverschulden zurechnet.
Die D&O-Versicherung übernimmt die Prüfung des Anspruchs sowie – im begründeten Umfang – die Regulierung, sodass der wirtschaftliche Schaden nicht das Privatvermögen der handelnden Person trifft.
Das zeigt der Fall: Gerade bei komplexen Auslandsgeschäften mit Fremdwährungsrisiken lohnt sich eine dokumentierte, nachvollziehbare Absicherungsentscheidung – unabhängig vom Versicherungsschutz.
Zahlung an einen Zulieferer kurz vor Insolvenzantragstellung
In einer wirtschaftlich bereits kritischen Phase leistet ein Unternehmen kurz vor Stellung des Insolvenzantrags noch eine Zahlung an einen Zulieferer.
Im weiteren Insolvenzverfahren wird diese Zahlung als nachteilig für die Gesamtheit der Gläubiger bewertet, und ein Anspruch gegen die handelnde Person wird geltend gemacht.
Die D&O-Versicherung übernimmt die rechtliche Verteidigung und die Prüfung des Anspruchs im Rahmen der vertraglichen Deckung.
Das zeigt der Fall: In wirtschaftlich angespannten Situationen sind Zahlungen an einzelne Gläubiger besonders sorgfältig zu dokumentieren und rechtlich zu prüfen – hier entstehen erfahrungsgemäß besonders komplexe Haftungsfragen.
Anonymisierte, verallgemeinerte Beispiele zur Veranschaulichung. Der konkrete Ablauf und die Entschädigung richten sich stets nach dem individuellen Vertrag und den Versicherungsbedingungen.
Worauf es beim Vergleich ankommt
Diese Kriterien helfen, Konzepte sachlich einzuordnen – unabhängig vom einzelnen Versicherer.
Innen- und Außenhaftung
Ein vollständiger Schutz deckt sowohl Ansprüche des eigenen Unternehmens als auch Ansprüche Dritter gegen die handelnde Person ab.
Nachhaftungsfrist
Nach Ausscheiden aus dem Unternehmen oder Vertragsende sollten Ansprüche für zurückliegende Pflichtverletzungen weiterhin gemeldet werden können.
Rückwärtsdeckung
Auch Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn können eingeschlossen sein, sofern zu diesem Zeitpunkt noch keine Ansprüche bekannt waren.
Gehaltsfortzahlung im Aufrechnungsfall
Rechnet das Unternehmen einen Schadenersatzanspruch mit laufenden Gehaltsansprüchen auf, kann eine Gehaltsfortzahlung bis zu einer vereinbarten Grenze vorgesehen sein.
Ausschlüsse
Wissentliche Pflichtverletzungen und vorsätzliches Fehlverhalten sind branchenüblich ausgeschlossen – der Umfang der übrigen Ausschlüsse variiert jedoch.
Einschluss von Tochtergesellschaften
Ob und in welchem Umfang Organe von Tochtergesellschaften – auch im Ausland – automatisch mitversichert sind.
Flexibilität der Deckungssumme
Möglichkeit, die Deckungssumme im Zeitverlauf an eine veränderte Unternehmensgröße anzupassen.
Was Sie vorher wissen sollten
Ausschlüsse und Voraussetzungen für vollen Versicherungsschutz – neutral erklärt.
Wissentliche und vorsätzliche Pflichtverletzungen
Branchenüblich vom Versicherungsschutz ausgenommen ist wissentliches oder vorsätzlich pflichtwidriges Handeln – geschützt wird die redliche, aber im Ergebnis fehlerhafte unternehmerische Entscheidung.
Finanzdienstleister und börsennotierte Unternehmen im Standardprodukt
Banken, Versicherer, Fondsgesellschaften und börsennotierte Unternehmen sind bei vielen Konzepten vom Standardschutz ausgenommen, da für sie eigene, spezialisierte Deckungen existieren.
Auslandstöchter nicht automatisch vollständig mitversichert
Für Organe von Tochtergesellschaften im Ausland – insbesondere in den USA oder Kanada – bestehen häufig gesonderte Regelungen statt eines automatischen Einschlusses.
Ansprüche außerhalb des Claims-made-Zeitraums
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der erstmaligen Anspruchserhebung während der Vertragslaufzeit, nicht der Zeitpunkt der Pflichtverletzung – ohne Rückwärtsdeckung und Nachhaftung können dadurch Lücken entstehen, etwa bei einem Versichererwechsel.
Anzeigepflichtverletzung bei Vertragsabschluss
Unvollständige oder unrichtige Angaben zur Risikoeinschätzung bei Vertragsabschluss können im Schadenfall zur Leistungskürzung oder zum Verlust des Versicherungsschutzes führen – auch rückwirkend.
Wahrheitsgemäße Angaben bei Antragstellung
Vor Vertragsabschluss müssen alle für die Risikoeinschätzung erheblichen Umstände wahrheitsgemäß angegeben werden (Anzeigepflicht nach §§ 19 ff. VVG).
Zugehörigkeit zur versicherbaren Zielgruppe
Das Standardprodukt richtet sich an Kapitalgesellschaften, GmbHs und Vereine – für Finanzdienstleister und börsennotierte Unternehmen gelten eigene, spezialisierte Deckungskonzepte.
Vollständige Angaben zur wirtschaftlichen Lage bei Auffälligkeiten
Bei bestimmten Risikofaktoren – etwa einem negativen Eigenkapital oder einer geplanten Börsennotierung – werden ergänzend Unterlagen wie der Jahresabschluss oder eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) angefordert.
Meldung bereits bekannter, anspruchsrelevanter Umstände
Sind bei Antragstellung bereits Umstände bekannt, die zu einem Anspruch führen könnten, müssen diese offengelegt werden – nachträglich davon erfahrene Sachverhalte können vom Versicherungsschutz ausgenommen sein.
Korrekte Angaben zu Tochtergesellschaften
Für einen vollständigen Einschluss von Organen bei Tochtergesellschaften – insbesondere im Ausland – müssen diese bei Vertragsabschluss vollständig angegeben werden.
Was Sie ehrlich abwägen sollten
Kein Versicherungsschutz ist grenzenlos. Diese Punkte gehören zu einer vollständigen Einschätzung dazu.
Wissentliche und vorsätzliche Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen
Branchenüblich sind wissentliche Pflichtverletzungen und vorsätzliches Fehlverhalten vom Versicherungsschutz ausgenommen – der Umfang der übrigen Ausschlüsse variiert zwischen Konzepten.
Gehaltsfortzahlung im Aufrechnungsfall ist begrenzt
Rechnet das Unternehmen einen Anspruch mit laufenden Gehaltsansprüchen auf, ist eine Gehaltsfortzahlung nur bis zu einer vertraglich vereinbarten Grenze vorgesehen, nicht unbegrenzt.
Claims-made-Prinzip macht den Meldezeitpunkt entscheidend
Nicht der Zeitpunkt der Pflichtverletzung zählt, sondern der Zeitpunkt der erstmaligen Anspruchserhebung während der Vertragslaufzeit – ohne Rückwärtsdeckung und Nachhaftung können dadurch Lücken entstehen, etwa bei einem Versichererwechsel.
Falsche Angaben gefährden den Schutz auch rückwirkend
Eine Anzeigepflichtverletzung bei Vertragsabschluss – also unvollständige oder unrichtige Angaben zur Risikoeinschätzung – kann im Schadenfall zur Leistungskürzung oder zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Nicht jedes Unternehmen ist im Standardprodukt versicherbar
Finanzdienstleister – etwa Banken, Versicherer oder Fondsgesellschaften – sowie börsennotierte Unternehmen sind bei vielen Konzepten vom Standardschutz ausgenommen, da für sie eigene, spezialisierte Deckungen existieren.
Auslandstöchter sind nicht automatisch vollständig mitversichert
Für Organe von Tochtergesellschaften im Ausland – insbesondere in den USA oder Kanada – bestehen häufig gesonderte Regelungen statt eines automatischen Einschlusses.
D&O-Versicherung nach Organisationsform
Jede Organisationsform hat eigene Haftungsfragen. Diese Übersicht zeigt typische Risiken und passende Deckungsbausteine.
Mittelständische Kapitalgesellschaften
Fremdgeschäftsführung, wachsende Konzernstrukturen, zunehmende Auslandstätigkeit.
Relevante Bausteine
- Innen- und Außenhaftung
- Einschluss von Tochtergesellschaften
- Nachhaftung
Vereine und gemeinnützige Organisationen
Ehrenamtliche und hauptamtliche Vorstandstätigkeit ohne tiefe unternehmerische Erfahrung, begrenzte Rücklagen.
Relevante Bausteine
- Innenhaftung
- Außenhaftung
- Kostenübernahme ohne Selbstbehalt (produktabhängig)
Unternehmen in Transaktionsphasen
Übernahmen, Fusionen, Gesellschafterwechsel mit erhöhtem Haftungsrisiko für die handelnden Organe.
Relevante Bausteine
- Rückwärtsdeckung
- Nachhaftung
- Flexibilität der Deckungssumme
Checklisten für die Praxis
Zum Durcharbeiten und Vorbereiten – die wichtigsten Punkte auf einen Blick.
Typische Haftungsfallen im Geschäftsführer-Alltag
0/6Wiederkehrende Situationen, in denen Organhaftungsansprüche entstehen können.
Unterlagen für die Antragstellung
0/5Diese Angaben werden für eine zügige Risikoprüfung typischerweise benötigt.
Woran ein erhöhtes D&O-Risiko erkennbar ist
0/5Indikatoren, die auf einen genaueren Blick auf den bestehenden Versicherungsschutz hindeuten.
Wissen zum Mitnehmen
Kompakte Materialien zum Nachschlagen und Vorbereiten.
Checkliste: Haftungsfallen im Geschäftsführer-Alltag
Die wichtigsten Situationen zum Ausdrucken und Durcharbeiten.
Unterlagenliste für die D&O-Antragstellung
Übersicht der typischerweise benötigten Angaben und Dokumente.
Leitfaden: D&O-Versicherung verständlich erklärt
Innenhaftung, Außenhaftung, Nachhaftung und weitere Grundbegriffe kompakt erklärt.

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Häufige Fragen zur D&O-Versicherung
Kompakte, neutrale Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die D&O-Versicherung.
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Zielgruppen, Deckungsbausteine und den Beratungsablauf zur D&O-Versicherung finden Sie gebündelt auf der D&O-Versicherung im Überblick.
Schützen Sie Ihre Organe professionell ab.
Gemeinsam nehmen wir Ihre Unternehmenssituation auf und entwickeln ein passendes D&O-Konzept.

